Das AÜG und Europa – die Personalgestellung liegt nun dem EuGH vor!
Die im öffentlichen Dienst verbreitete Personalgestellung unterliegt nicht den einschränkenden Vorschriften des AÜG. Ob die gesetzliche Bereichsausnahme europarechtlichen Vorgaben entspricht, wird nun der EuGH klären müssen.
Die im öffentlichen Dienst verbreitete Personalgestellung unterliegt nicht den einschränkenden Vorschriften des AÜG. Ob die gesetzliche Bereichsausnahme europarechtlichen Vorgaben entspricht, wird nun der EuGH klären müssen.