Lohnanspruch auch bei Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft
Lohnanspruch für schwangere Arbeitnehmerinnen ab dem ersten Arbeitstag auch bei Beschäftigungsverbot; selbst dann, wenn vorher noch nicht gearbeitet wurde.
Lohnanspruch für schwangere Arbeitnehmerinnen ab dem ersten Arbeitstag auch bei Beschäftigungsverbot; selbst dann, wenn vorher noch nicht gearbeitet wurde.


