COVID-19-Insolvenz-Aussetzungsgesetz (COVInsAG) in Kraft getreten – Update #2
Der am 16. März 2020 angekündigte Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht ist am 25. März 2020 durch den Bundestag verabschiedet und am 27. März 2020 im Bundesrat angenommen und verkündet worden. Wir erläutern die wichtigsten Punkte.
Der am 16. März 2020 angekündigte Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht ist am 25. März 2020 durch den Bundestag verabschiedet und am 27. März 2020 im Bundesrat angenommen und verkündet worden. Wir erläutern die wichtigsten Punkte.