Corona-Hilfen: Was tun bei einer Rückforderung?
Spätestens zum 31. März 2024 sind die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen einzureichen. Nach der anschließenden Prüfung der Schlussabrechnungen kann es zu Rückforderungen kommen.
Spätestens zum 31. März 2024 sind die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen einzureichen. Nach der anschließenden Prüfung der Schlussabrechnungen kann es zu Rückforderungen kommen.