Potenzieller Fehler kann reichen: EuGH zum Fehlerbegriff bei implantierbaren Medizinprodukten
Die Feststellung eines "potenziellen Fehlers" kann genügen, um ein implantierbares Medizinprodukt als fehlerhaft einzustufen und eine Haftung zu begründen.
Die Feststellung eines "potenziellen Fehlers" kann genügen, um ein implantierbares Medizinprodukt als fehlerhaft einzustufen und eine Haftung zu begründen.