Mitarbeitereinsatz über die Grenze – Haftung für Lohnsteuer?
Entscheidend für die Lohnsteuerhaftung beim internationalen Mitarbeitereinsatz ist nicht, wer den Lohn zahlt. Dies bestätigt erneut der Bundesfinanzhof.
Entscheidend für die Lohnsteuerhaftung beim internationalen Mitarbeitereinsatz ist nicht, wer den Lohn zahlt. Dies bestätigt erneut der Bundesfinanzhof.


