Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts soll am 09. März 2017 beschlossen werden.
Der seit mehr als einem Jahr diskutierte Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts ist auf der Zielgeraden. Das Gesetz soll am 09. März 2017 beschlossen werden. Dies ergibt sich aus der jetzt veröffentlichten Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
Erstmals Bauvertragsrecht im BGB
Das neue Gesetz enthält Bestimmungen zum Bauvertrag, Architekten- und Ingenieurvertrag sowie zum Bauträgervertrag. Die Regelungen zum Bauvertrag werden in ein gesondertes Kapitel im Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches eingefügt (§§ 650 a ff. BGB n.F.). Sonderregelungen wird es für den neu geschaffenen sogenannten Verbraucherbauvertrag geben. Damit werden erstmalig die Vertragsgrundlagen für den bedeutsamen Wirtschaftszweig des Planens und Bauens im BGB festgeschrieben. Einen Überblick über die Neuregelungen finden Sie hier im Blog.
Diskussion im Gesetzgebungsverfahren
Der Gesetzesentwurf basiert auf dem Vorschlag einer bei dem Bundesjustizministerium eingerichteten Arbeitsgruppe, an der alle Fachkreise beteiligt waren. Gleichwohl wurde im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens viel Kritik an den Neuregelungen geäußert. Diskutiert wurde insbesondere über das Recht des Bauherrn, zusätzliche oder geänderte Leistungen anzuordnen und die Privilegierung der VOB/B gegenüber den gesetzlichen Beschränkungen des Rechts zu allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB). Von der Bauindustrie wurde allgemein eine Schwächung der Position des Bauunternehmers befürchtet.
Einstweiliger Rechtsschutz
Insbesondere die Maßnahmen zum einstweiligen Rechtsschutz waren Gegenstand der Diskussion. Die anfangs diskutierte sogenannte „Bauverfügung″, eine auf Bauvorhaben zugeschnittene vorläufige gerichtliche Eilentscheidung, wurde von den Verfassern des Entwurfs nicht aufgegriffen. Der bisherige Gesetzesentwurf sah stattdessen die Möglichkeit vor, dass der Auftragnehmer seine Nachtragsvergütung unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes durchsetzen solle. Zuletzt waren die Details dieser Regelung besonders umstritten.
Die maßgebliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, über die der Bundestag beschließen wird, liegt derzeit noch nicht vor. Wir können daher noch nicht mit Sicherheit sagen, welche Änderungen sich zu dem bisherigen Gesetzesentwurf insbesondere noch in den letzten Tagen ergeben haben.
Sobald die Beschlussempfehlung veröffentlicht wird, werden wir hier in diesem Blog berichten.
Update am 21. März 2017: Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts hat am 9. März den Bundestag und am 15. März den Rechtsausschuss des Bundesrats passiert. Der Rechtsausschuss hat seine Beschlussempfehlung (BR-Drucks. 199/1/17) inzwischen veröffentlicht. Der Bundesrat wird das Gesetz am 31. März 2017 wohl in der ihm vom Bundestag zugeleiteten Fassung annehmen. Eine Synopse zu den Änderungen im Zuge der Reform des Bauvertragsrechts finden Sie auf unserer Webseite.