Unsere neue Blog-Serie beleuchtet interdisziplinär die neuen Gestaltungsmöglichkeiten und wichtige Aspekte grenzüberschreitender Umwandlungsmaßnahmen.
Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel sind beliebte Instrumente, um strukturelle Veränderungen herbeizuführen. Dabei sind grenzüberschreitende Maßnahmen im Zuge der immer stärkeren Globalisierung gefragter denn je. Doch viele Möglichkeiten standen den Unternehmen in der Vergangenheit aufgrund des abschließenden Charakters des deutschen Umwandlungsgesetzes nicht zur Verfügung. Erfreulicherweise wurden mit dem am 1. März 2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der umwandlungsrechtlichen Regelungen der Umwandlungsrichtlinie(UmRUG) grenzüberschreitende Umwandlungsmaßnahmen auf eine neue Grundlage gestellt und neue Gestaltungsmöglichkeiten geschaffen.
Grenzüberschreitende Umwandlungsmaßnahmen bieten attraktive Gestaltungsmöglichkeiten – sowohl für Einzelunternehmen als auch für große Konzerne
Neben dem Update der bereits bestehenden Regelungen für grenzüberschreitende Verschmelzungen haben mit dem UmRUG erstmalig Vorschriften für den grenzüberschreitenden Formwechsel und die grenzüberschreitende Spaltung Einzug in das deutsche Umwandlungsrecht gehalten. Dadurch werden die Möglichkeiten für grenzüberschreitende Strukturmaßnahmen enorm erweitert. Gleichzeit wurden die mitbestimmungsrechtlichen Regelungen für diese Maßnahmen neu geregelt.
Unsere Blog-Serie wird deshalb einen genaueren Blick auf die Neuerungen werfen, die das UmRUG mit sich gebracht hat. Welche Besonderheiten sind nach neuem Recht bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen zu beachten? Wie sind die neuen Gestaltungsoptionen des Formwechsels und der Spaltung umzusetzen? Wie lange dauert die Umsetzung? Was sind die Treiber für die genannten Maßnahmen?
Der Teufel steckt bekanntlich im Detail
Dies gilt in besonderem Maße für das Umwandlungsrecht. Zum einen, weil es sich um sehr förmliche Verfahren handelt. Zum anderen, weil viele Rechtsgebiete wie Mitbestimmung, Arbeitsrecht, Steuern und Handelsrecht ineinandergreifen müssen. Die Komplexität nimmt noch weiter zu, weil zwei oder mehr Rechtsordnungen in Einklang zu bringen sind.
Vor diesem Hintergrund konzentrieren sich unsere Blogbeiträge nicht nur auf gesellschaftsrechtliche Aspekte, sondern beleuchten auch die weiteren Themen und Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen. Was bedeutet eine solche Maßnahme für den mitbestimmungsrechtlichen Status meines Unternehmens? Welche steuerlichen Aspekte sollten unbedingt beachtet werden? Und wie sieht es eigentlich in anderen europäischen Ländern aus?
Grenzüberschreitende Strukturmaßnahmen außerhalb des Umwandlungsgesetzes
Das Umwandlungsgesetz ist hinsichtlich grenzüberschreitender Maßnahmen auf den EU/EWR-Raum beschränkt und findet grundsätzlich nur auf Kapitalgesellschaften Anwendung. Doch was tun, wenn Gesellschaften aus Drittstaaten oder Personengesellschaften in die Strukturmaßnahmen einbezogen werden sollen? Wir werden uns in unserer Blog Serie auch mit diesen Themen befassen und Lösungen aufzeigen.
Neues Gesetz – neue Fragen
Das UmRUG ist am 1. März 2023 in Kraft getreten und damit noch sehr „jung″. Eine Vielzahl von Fragen und Aspekten sind deshalb noch unbeantwortet oder es fehlt die Praxiserfahrung. Wir werden diese Themen auch zukünftig in unserer Blog-Serie aufgreifen und unsere Erfahrungswerte teilen.
In unserem CMS-Blog informieren wir Sie in unserer Blog-Serie „Grenzüberschreitende Umwandlungen“ fortlaufend mit aktuellen Beiträgen zu diesen Themen. Sie können diese Blog-Serie über den RSS-Feed abonnieren und werden von uns über neue Beiträge informiert. Weitere Informationen zum Thema Umwandlungen finden Sie zudem auf unserer Seite cms.law.
Haben Sie Anregungen zu weiteren Themen rund um grenzüberschreitende Umwandlungen, die in unserer Blog-Serie nicht fehlen sollten? Schreiben Sie uns gerne über blog@cms-hs.com.
* Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.