Grenzüberschreitende Umwandlungen mit Drittstaaten
Mit dem UmRUG wurde die Chance verpasst, das deutsche Umwandlungsrecht für Umwandlungsvorgänge mit Drittstaaten (außerhalb EU/EWR) zu öffnen.
Mit dem UmRUG wurde die Chance verpasst, das deutsche Umwandlungsrecht für Umwandlungsvorgänge mit Drittstaaten (außerhalb EU/EWR) zu öffnen.