Für die neue Regierung steht die Energieeffizienz im Fokus. Neben der Abschaffung des Heizungsgesetzes sollen weitere Anpassungen im Gebäudesektor erfolgen.
Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag 2025 deutlich gemacht: Der Gebäudesektor spielt eine Schlüsselrolle zur Erreichung der Klimaziele. Zugleich sollen Technologieoffenheit, Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit gewahrt werden.

Klimaschutz weiterhin auf der politischen Agenda
Eine zentrale Maßnahme ist die angekündigte Abschaffung des umstrittenen Heizungsgesetzes und eine grundlegende Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Gleichzeitig sollen kommunale Wärmeplanung, Energieeffizienzstandards und EU-Vorgaben, insbesondere die EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) stärker miteinander verzahnt werden. Unternehmen der Immobilienwirtschaft stehen damit vor neuen rechtlichen Spielregeln, deren konkreter Inhalt jedoch zum Großteil noch offen ist.
Abkehr vom Heizungsgesetz und GEG-Novelle
Zur Modernisierung der Wärmeversorgung sollen umfangreiche Anpassungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfolgen. Die Novelle des GEG soll nicht nur zur Abschaffung des umstrittenen Heizungsgesetzes der ehemaligen Ampel-Regierung erfolgen, sondern auch Platz machen für ein technologieoffeneres, flexibleres und einfacheres GEG. Zentrale Steuerungsgröße im novellierten GEG soll die erreichbare CO2-Vermeidung werden. Die Sanierungs- und Heizungsförderung soll dabei jedoch fortgesetzt werden.
Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung und das GEG sollen nach Vorstellung der neuen Regierung künftig rechtlich besser ineinandergreifen. Ziel ist es, Planungssicherheit und Effizienz in den Umsetzungsprozessen zu erhöhen und Skaleneffekte zu schaffen. Dazu soll auch am Quartiersansatz, wonach eine gemeinsame Betrachtung und Optimierung der Wärmeversorgung mehrerer benachbarter Gebäude innerhalb eines räumlich zusammenhängenden Gebiets erfolgt, festgehalten werden. Daraus resultiert auch nicht zuletzt eine langfristige Investitionssicherheit sowohl für Energieversorger als auch für Kommunen.
Harmonisierung von Gebäudeeffizienzklassen
Die Gebäudeeffizienzklassen im GEG sollen harmonisiert und mit den europäischen Nachbarländern vereinheitlicht werden. Dies dient neben der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie, die einen solchen einheitlichen Standard fordert, der besseren Markttransparenz und Vergleichbarkeit von Gebäuden und unterstützt so dabei, die Fortschritte hinsichtlich der Energieeffizienz von Gebäuden messbar zu machen.
EU-Gebäuderichtlinie
Bei der Umsetzung der EPBD wird von der neuen Regierung angestrebt, die eingeräumten vielfältigen nationalen Spielräume, beispielswiese hinsichtlich bestimmter Technologien, Bauweisen oder einheitlicher Instrumente zur Erreichung emissionsfreier Neubauten bis zum Jahre 2030 sowie eines emissionsfreien Gebäudebestands bis zum Jahre 2050 auszunutzen. Zugleich soll eine Verlängerung der Umsetzungsfristen auf EU-Ebene aktiv verfolgt werden. Die im April 2024 verabschiedete EPBD gilt es bisher bis Ende Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Die beabsichtigte Verlängerung führt zwar zu einer zeitlichen Entzerrung, lässt aber auch den Rückschluss zu, dass auf politischer Ebene hinsichtlich der konkreten Umsetzung, die teilweise auch im Rahmen der Novelle des GEG erfolgen dürfte, (noch) erhebliche Unsicherheiten bestehen.
Nachhaltigkeit als Wettbewerbsvorteil nutzen
Insbesondere die beabsichtigten Neuerungen des GEG und die Umsetzung der EPBD erscheinen auf den ersten Blick komplex, unübersichtlich und sowohl in inhaltlicher als auch in zeitlicher Hinsicht kaum vorhersehbar.
Für die Immobilienwirtschaft ist es dennoch entscheidend, sowohl die neuen politischen und rechtlichen Entwicklungen und Anforderungen als auch die technologische Entwicklung proaktiv zu beobachten und bereits frühzeitig in der strategischen Planung zu berücksichtigen. Projekte, die nicht nur die gesetzlichen Mindeststandards erfüllen, sondern frühzeitig auf Energieeffizienz und innovative Technologien setzen und zukunftsweisende Lösungen integrieren, haben die Chance, im Wettbewerb der Immobilienmärkte zu profitieren. Unsere Expertise ermöglicht es Ihnen die neuen politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht als Hindernis, sondern als Gestaltungsraum für zukunftsorientiertes Handeln zu verstehen.
Wir informieren Sie in unserer Blog-Serie zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD fortlaufend mit aktuellen Beiträgen zu diesem Thema. Sie können diese Blog-Serie über den RSS-Feed abonnieren und werden von uns über neue Beiträge informiert.