15. Juli 2022
Klimaschutzsofortprogramm
Environment and Climate Change (ESG)

Das Klimaschutzsofortprogramm gem. § 8 Abs. 1 KSG für den Gebäudesektor

Die Sektorvorgaben für Gebäude aus dem Klimaschutzgesetz wurden im zweiten Jahr in Folge verfehlt. Ein Sofortprogramm soll Abhilfe schaffen.

Im Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) waren die Maßnahmen, die die Bundesregierung zur Umsetzung der Ziele aus dem Klimaschutzgesetz (KSG) vorsieht, bereits gelistet. Das Klimaschutzsofortprogramm (KSSP) beinhaltete dabei bereits Maßnahmen für den Gebäudesektor, die ursprünglich die Anforderungen eines Sofortprogrammes nach § 8 Abs. 1 KSG erfüllen sollten.

Da jedoch die im KSG vorgegebenen Ziele im Gebäudesektor im Jahr 2020 um 1 Mio. t und 2021 um 2 Mio. t CO2-Äquivalente verfehlt wurden, musste nun nachgebessert werden, sodass am 13. Juli 2022 die für den Gebäudesektor zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen das Klimaschutzsofortprogramm gem. § 8 Abs. 1 KSG für den Gebäudesektor präsentiert haben.

Sofortprogramm für den Gebäudesektor setzt vor allem auf Förderungen

Das speziell für den Gebäudesektor aufgesetzte Sofortprogramm nach § 8 Abs. 1 KSG sieht die folgenden Maßnahmen vor:

1. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll wie folgt geändert werden:

  • Ab dem 1. Januar 2024 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden.
  • Ab dem 1. Januar 2025 soll der Neubaustandard an den EH-40-Standard angeglichen werden. 
  • Es soll eine Solardachpflicht für gewerbliche Neubauten entstehen. Für Privatgebäude soll dies aber ebenfalls „die Regel werden“.

2. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll wie folgt neu ausgerichtet werden:

  • Fokus der BEG auf Sanierungen: Die BEG soll die Ausrichtung der 65%-Regel aus dem GEG unterstützen und Anreize zu mehr und zu umfassenderen Sanierungen setzen.
  • Treibhausgasneutraler Neubau: Beim Neubau soll künftig dem gesamten Lebenszyklus der Gebäude (Bau – Betrieb – Abriss/Nachnutzung) mehr Beachtung geschenkt werden. Die Umsetzung soll dreistufig erfolgen, wobei die beiden ersten Stufen der Förderung bereits am 20. und 21. April 2022 gestartet sind. Die dritte Stufe ist als „Programm klimafreundliches Bauen“ ab Januar 2023 vorgesehen. Dieses Programm soll das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiterentwickeln und Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. 

3. Am 7. Mai 2022 ist das Klimaschutzprogramm zur Förderung der Seriellen Sanierung gestartet. Serielle Sanierung meint dabei die Gebäudesanierung durch vorgefertigte Dach- und Fassadenelemente. Die Bundesförderung Serielle Sanierung fördert die Entwicklung, Erprobung und Herstellung neuartiger Verfahren und Komponenten der Seriellen Sanierung und soll dadurch neue Impulse für die Energiewende im Gebäudebereich setzen.

4. Mit der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) soll das System der bisherigen netzgebundenen Wärmeversorgung auf die Nutzung erneuerbarer Wärme und nicht vermeidbarer Abwärme umgestellt und ausgebaut werden. Wärmenetze sollen mind. zu 75 % aus erneuerbarer Energie und nicht vermeidbarer Abwärme gespeist werden. Einzelmaßnahmen sollen gefördert werden. Auf diese Weise sollen bis zu 400 MW erneuerbare Wärmeerzeugungsleistung pro Jahr gefördert und Investitionen von ca. EUR 690 Mio. angestoßen werden. 

5. Da Wärmeerzeugung und Wärmeverbrauch räumlich nah beieinanderliegen, soll die kommunale Wärmeplanung (KWP) einen verbindlichen Rahmen für Investitionen schaffen, die sich direkt oder indirekt auf die Wärmeversorgung in den Kommunen auswirken. Systemische Analysen sollen eruieren, wo lokale Wärmequellen genutzt oder geschaffen werden können. Diese sollen dann kommunalübergreifend in Stadtplanungsprozesse integriert werden. Wie dies genau (gesetzlich) umgesetzt werden soll, ist aktuell allerdings noch völlig offen. Es dürfte wohl auf eine bundesgesetzliche Regelung hinauslaufen, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Mit einem entsprechenden Kabinettsbeschluss ist nicht vor Oktober dieses Jahres zu rechnen. 

6. Die Technik der Wärmepumpe soll eine zentrale Rolle bei der Reduzierung von Treibhausgasen einnehmen. Allerdings ist der Einbau eines solchen Systems technisch komplex. Handwerksbetriebe sollen in Planung und Einbau von Wärmepumpen, speziell in Wohngebäuden, ausgebildet werden und es soll Schulungen über natürliche Kältemittel für Wärmepumpen geben. Wie jedoch das Problem der doch teilweise erheblichen Lärmbelastung durch Wärmepumpen gelöst werden soll, bleibt offen. 

7. Durch einen hydraulischen Abgleich des Heizungsverteilsystems sollen bestehende Heizsysteme schnell und günstig optimiert werden.

8. Im zweiten Halbjahr 2022 soll ein Dialog zwischen Ländern und Kommunen erfolgen, um Maßnahmen zu beschließen, mit denen die Vorgaben von Art. 6 der EU-Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt werden sollen. Danach ist derzeit geplant, dass jeder Mitgliedstaat dafür sorgen muss, dass jährlich mind. 3 % der Gesamtfläche beheizter und/oder gekühlter Gebäude, die sich im Eigentum öffentlicher Einrichtungen befinden, renoviert werden. Die Richtlinie ist noch nicht in Kraft.

9. Mit dem Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur wird in erster Linie der klassische Stromfresser kommunaler Einrichtungen in den Blick genommen: das städtische Schwimmbad. Eine nicht näher beschriebene Förderung soll diese Einrichtung energieeffizienter machen und so Treibhausgasemissionen einsparen.

10. 7 % der nationalen Treibhausgasemissionen werden durch die vorgelagerten Lieferketten der Bauwirtschaft verursacht. Das Förderprogramm „Zukunft Bau – Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich“ soll neue und bislang marktunübliche Lösungsansätze für die Baupraxis etablieren, die ressourcenschonender und dabei bezahlbar sind.

11. Finanzschwache Kommunen sollen bei der Einstellung von Fachpersonal für das Klimaschutz- und Energiemanagement finanziell unterstützt werden.

12. Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) soll ein sektorübergreifender rechtlicher Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz geschaffen werden. Dadurch sollen Bund und Länder verpflichtet werden, Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, Unternehmen sollen verpflichtet werden, Energiemanagementsysteme entsprechend Art. 11 der EU-Energieeffizienzrichtlinie einzurichten, und Rechenzentren sollen zur Abwärmenutzung verpflichtet werden.

Sofortprogramm für den Gebäudesektor entspricht weitgehend den im KSSP vorgeschlagenen Gebäudemaßnahmen

Die Maßnahmen, die nun vorgestellt wurden, sind nicht in Gänze neu. Parallel befindet sich noch das KSSP in Abstimmung, das bereits eine BEG für den Wohnungsneubau vorsah, die sich insbesondere auf die Treibhausgasemissionen pro m² Wohnfläche fokussierte. 

Auch die Änderungen im GEG sah das KSSP bereits vor, allerdings mit z.T. anderen zeitlichen Vorgaben. So war bislang noch vorgesehen, dass erst zum 1. Januar 2025 jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Dies ist jetzt um ein Jahr nach vorne verlegt worden. Die Angleichung an den EH-40-Neubaustandard soll weiterhin zum 1. Januar 2025 erfolgen.

Experten schätzen Investitionsbedarf auf ca. EUR 275 Mrd. p.a.

Angesichts des von Experten* kalkulierten Investitionsbedarfs in den deutschen Immobilienmarkt von ca. EUR 275 Mrd. pro Jahr, um auf eine Klimaneutralität im Jahr 2045 zu gelangen, muten die aufgezeigten Maßnahmen an wie ein Tropfen auf den heißen Stein. Sicherlich hängt der zu erwartende Effekt von der Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel ab. Gleichwohl setzt das Sofortprogramm fast ausschließlich auf Förderungen und lässt bspw. ein gesteuertes Nutzerverhalten komplett außen vor. Was nützt die beste Wärmedämmung, wenn 57 von 60 Mietern in einem Mehrfamilienhaus ihre Fenster dauerhaft gekippt lassen?!

Am 15. März 2023 werden vom Umweltbundesamt die nächsten Schätzungen der Treibhausgasemissionen für das Jahr 2022 veröffentlicht. Dann wird sich zeigen, ob die Maßnahmen den erhofften Effekt zeigen oder ob weiter nachgebessert werden muss. Spätestens dann müssen wirklich neue Ideen her, die es für Investoren wieder interessant machen zu investieren. 

So schmerzhaft dies für die aktuelle Bundesregierung auch sein mag, die aktuelle Finanzierungs-, Energie-, Beschaffungs- und Wirtschaftslage trägt jedenfalls nicht dazu bei, dass in den Bestand investiert wird. Mietpreisbremsen und Mietpreisdeckel verstärken die Effekte noch.

*Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.

Tags: Environment and Climate Change (ESG) Klimaschutzsofortprogramm Real Estate & Public