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Unternehmensrestrukturierung nach dem StaRUG

Das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz, kurz StaRUG, hat das Ziel, Unternehmen frühzeitig zu sanieren, bevor die Insolvenz eintritt. Es bietet den Unternehmen mehr Möglichkeiten als eine außergerichtliche Sanierung und ermöglicht einen finanziellen Neustart, ohne dass ein Insolvenzverfahren erforderlich ist. Das Hauptziel besteht darin, Unternehmen in die Lage zu versetzen, ihre Geschäftstätigkeit fortzusetzen und Arbeitsplätze zu erhalten.

Das StaRUG, auch als präventiver Restrukturierungsrahmen bekannt, stellt dem Schuldner einen umfangreichen Instrumentenkasten für die Unternehmenssanierung zur Verfügung. Damit wird eine schnelle und gezielte Restrukturierung der finanziellen Verbindlichkeiten ermöglicht. Eine wesentliche Voraussetzung für eine Sanierung nach dem StaRUG ist, dass die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens noch nicht eingetreten sein darf. Ähnlich wie im Schutzschirmverfahren darf höchstens eine drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegen. Wer die Möglichkeiten und Instrumente des StaRUG nutzen möchte, sollte daher bereits bei den ersten Anzeichen einer Krise, eine vorinsolvenzliche Unternehmenssanierung in Betracht ziehen.