22. April 2025
Virtuelle Welten

Augmented Reality: Eine Technologie, unzählige Anwendungen

Die digitale Integration schreitet voran. Nach KI und Metaverse beleuchten wir die Verschmelzung von Realität und Digitalem mittels Augmented Reality (AR).

Ob beim Shopping, in Videospielen oder in der Industrie: Augmented Reality (AR) ermöglicht Szenarien, die früher nur aus Science-Fiction Filmen bekannt waren. Dabei ist das Prinzip von AR simpel – die reale Welt verschmilzt mit virtuellen Inhalten. Doch trotz des enormen Potenzials, das diese Technologie bietet, stellt sie auch zahlreiche Fragen und Herausforderungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie sich diesen begegnen lässt und worauf es dabei rechtlich ankommt.

So funktionierts: Ein technischer Blick auf AR

Aus technischer Perspektive basiert AR auf einer Kombination aus Kamera, GPS und intelligenter Software. So wird in einem ersten Schritt mithilfe von Smartphones, Tablets oder speziellen AR-Brillen die reale Umgebung erfasst und diese in einem zweiten Schritt in Echtzeit mit digitalen Inhalten ergänzt. An dieser Stelle liegt der entscheidende Unterschied zur Virtual Reality (VR): Während VR den Nutzer* komplett in eine digitale Welt eintauchen lässt, bleibt bei AR die echte Umgebung der zentrale Bezugspunkt.

Helfer im Alltag: Von bloßer Unterhaltung bis zur Arbeitswelt

Die Einsatzmöglichkeiten von AR sind vielseitig. Ein großer Teil lässt sich dabei bereits ganz ohne spezielle Hardware mit dem eigenen Smartphone erleben. Gaming-Liebhaber können beispielsweise mithilfe ihrer Handykamera in der eigenen Nachbarschaft Pokémons fangen. Wer wissen möchte, ob die neue Ledercouch ins Wohnzimmer passt, platziert sie einfach auf dem Smartphone virtuell im Raum. Auch in den sozialen Medien eröffnen sich zahlreiche Möglichkeiten, indem Fotos von Gesichtern oder Landschaften mit kreativen Filtern versehen und aufgewertet werden. Neben reinen Unterhaltungszwecken zieht aber auch die Industrie großen Nutzen aus der Technologie. So sind moderne Autos in der Lage, Geschwindigkeit und Navigation direkt auf die Windschutzscheibe zu projizieren – ganz ohne dass der Fahrer den Blick von der Straße nehmen muss. Daneben bieten AR-Technologien unter anderem in der Logistik enormes Potenzial. Lagerarbeiter sind beispielsweise in der Lage, Raum- und Regalpläne direkt in ihrem Sichtfeld zu visualisieren. Solche Anwendungen werden besonders dann wertvoll, wenn herkömmliche GPS-Systeme versagen.

Rechtliche Fragestellungen rund um AR

Innovative Technologien gehen oft Hand in Hand mit rechtlichen Herausforderungen, wie wir bereits in unserem Blogbeitrag KI und Metaverse behandelt haben. Auch AR bildet an dieser Stelle keine Ausnahme. In zahlreichen Rechtsgebieten ergeben sich komplexe Fragestellungen:

  • Urheberrecht: Von besonderer Bedeutung ist dabei der Schutz von Urheberrechten. Wie viel darf beispielsweise eine Smartphone-Kamera von einem urheberrechtlich geschützten Werk erfassen und speichern, bis von einer Vervielfältigung gem. § 16 UrhG gesprochen werden kann? Inwieweit kann ein solches Werk digital abgewandelt werden (Überarbeitung gem. § 23 UrhG)?
  • Datenschutz: Wo technische Geräte und personenbezogene Daten zum Einsatz kommen, rückt auch der Datenschutz in den Mittelpunkt. Insbesondere bei der Erfassung des genauen Standorts oder bei Foto- und Videoaufnahmen der Umgebung haben Anbieter datenschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.
  • Lauterkeitsrecht: Gerade mit Blick auf digitale Shoppingmöglichkeiten stellen sich Fragen aus dem Bereich des unlauteren Wettbewerbs. Wie wahrheitsgetreu müssen die Qualität oder die Maße eines Produkts virtuell dargestellt werden, um eine Irreführung des Kunden zu vermeiden? Welche Anforderungen sind an Werbung durch AR-Technologien zu stellen?
  • Haftungsrecht: Trotz all der Vorteile muss stets geklärt werden, wer im Haftungsfall verantwortlich ist. Besonders im Straßenverkehr bergen AR-Technologien ein erhebliches Ablenkungspotenzial. Auch im Gesundheitswesen können z.B. falsche Diagnosen, die auf AR-unterstützten Bildanalysen beruhen, zu schwerwiegenden Problemen führen.

Technologischer Fortschritt, rechtlich greifbar

Trotz zahlreicher Fragen gilt: Auch wenn sich AR zunächst wie juristisches Neuland anfühlt, lassen sich viele der Herausforderungen mit bereits bestehenden rechtlichen Fragestellungen vergleichen. So beschäftigt sich die Rechtsprechung seit Jahren mit der Videobeobachtung im öffentlichen Raum – ein Aspekt, der sich in vielerlei Hinsicht auf AR-Technologien zuschneiden lässt.

Dennoch entwickeln sich Technologie und Innovation rasant weiter – und mit ihnen wachsen auch die Herausforderungen. Dank unseres fundierten Verständnisses in sowohl juristischer als auch technischer Hinsicht ist CMS bestens gerüstet, um diese Hürden souverän zu meistern. So stehen wir als verlässlicher Ansprechpartner für alle Fragen rund um die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von Augmented Reality zur Seite.

*Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.

In unserem CMS-Blog informieren wir Sie im Rahmen unserer Blog-Serie „Metaverse“ fortlaufend mit aktuellen Beiträgen zum Metaversum. Nach einer Einführung in das „Metaverse“ sind wir bereits eingegangen auf Arbeit im Metaverse, auf Rechtsberatung im Metaverse und geben einen Überblick über Steuern im Metaverse sowie über die Umsatzsteuer bei der Vermietung von virtuellem Land im Metaverse. Darüber hinaus haben wir uns mit dem Markenschutz für Blockchain- und andere Krypto-Projekte, dem Markenschutz vs. Kunstfreiheit bei mit NFTs verlinkten Medien sowie dem Markenschutz für digitale Produkte im „Metaverse“ und den EUIPO-Leitlinien zur Eintragung virtueller Waren und NFT beschäftigt.

Darüber hinaus halten wir Sie auf unserer Insight-Seite zum Metaverse auf dem Laufenden!

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