8. Januar 2011
Gesetzesentwürfe für den Beschäftigtendatenschutz liegen schon bereit
Arbeitsrecht Datenschutzrecht

Beschäftigtendatenschutz: Das mühsame Ringen um das zukünftige „Wie″

Auch Gesetzgebungsverfahren bestätigen gelegentlich den Allgemeinplatz, dass eine einvernehmliche Entscheidung über das „Ob″ einer geplanten Maßnahme noch längst kein Einvernehmen über das „Wie″ bedeutet. In bemerkenswerter Deutlichkeit ist dies gerade bei der Diskussion über den „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes″ zu besichtigen, über deren letzten Stand wir bereits hier berichteten.

Nachdem der Bundesrat in seiner Sitzung Anfang November 2010 seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf beschlossen hatte (und dafür trotz deutlicher Kritik an zahlreichen Defiziten des Entwurfs zum Teil des „Einknickens″ bezichtigt wurde), reagierte die Bundesregierung noch kurz vor der Weihnachtspause mit ihrer Gegenäußerung (hier, und zwar ab Seite 38 des Dokuments). Abgesehen von einigen eher kosmetischen Änderungen ist der Regierungsentwurf selbst unverändert geblieben – die am häufigsten verwendete Formulierung der Gegenäußerung ist: „Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag nicht zu.″.

Immerhin sagt die Bundesregierung zu insgesamt drei Einzelpunkten eine weitere Prüfung zu – darunter auch zum praxisrelevanten Änderungsvorschlag des Länderkammer in § 27 Abs. 3 Satz 2 RegE-BDSG die „sozialübliche innerbetriebliche Kommunikation″ vom Anwendungsbereich der neuen datenschutzrechtlichen Vorschriften auszunehmen. Zu Recht hatte der Bundesrat darauf hingewiesen, dass nach dem vorliegenden Regierungsentwurf schon die respekt- und vertrauensvolle Frage eines Vorgesetzten gegenüber dem Beschäftigten nach seinem Befinden (etwa nach einer überstandenen Krankheit) oder gegenüber Kollegen nach einem geeigneten Geschenk für das Dienstjubiläum bereits unzulässig wären. Die durchaus berechtigten und auch zuvor im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens geäußerten weiteren Kritikpunkte werden in der Gegenäußerung allerdings teils apodiktisch beiseite gewischt.

Der ursprüngliche Zeitplan für das weitere Gesetzgebungsverfahren ist selbst angesichts der raschen Reaktion der Bundesregierung nicht zu halten – geplant war die erste Lesung im Bundestag noch im Dezember 2010, zweite und dritte Lesung sollten Ende Januar 2011 stattfinden. Es bleibt abzuwarten, wie sich das mühsame Ringen um das zukünftige „Wie″ weiter gestaltet (und wie lange es dauert). Die Erfahrungen aus den BDSG-Novellen im Jahre 2009 lehren jedenfalls, dass auch und gerade die Beratung in den Bundestags-Ausschüssen gegen Ende des Gesetzgebungsverfahrens immer für eine Überraschung gut sind. Anders als bei den Novellen 2009 sieht der Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz immerhin einen Zeitraum von sechs Monaten zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten vor. Je nach Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen ist dies selbst für flexible Unternehmen eine ambitionierte Zielvorgabe für die gegebenenfalls notwendigen Änderungen von Prozessen, Abläufen und Systemen im Personalbereich.

Neuigkeiten zum Gesetzgebungsverfahren gibt es wie gewohnt in diesem Blog.

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