Das Verhältnis von Management und Betriebsrat gestaltet sich nicht immer konfliktfrei. Umso wichtiger ist es, dass Unternehmen bestimmte Auseinandersetzungen von vornherein ausschließen und etwa Formalia im Zusammenhang mit der Wahl der Arbeitnehmervertretungen einhalten und beachten.
Dies haben wir zum Anlass genommen, im Schwerpunktbeitrag unseres neuesten „Update Arbeitsrecht″ den aktuellen Stand und die wichtigsten Regeln zusammenzufassen – damit die Vorbereitung der von März bis Mai anstehenden Betriebsratswahlen optimal gelingt.
Ein weiteres Thema mit immer wieder hohem Aufmerksamkeitswert ist die Abgrenzung zwischen Arbeitsvertrag und Werk- oder Dienstvertrag – das Bundesarbeitsgericht hat jüngst wichtige Grundsätze zusammengefasst. Im Update zeigen unsere Autoren, welche Indizien in der Praxis für eine Unterscheidung relevant sein können.
Spannend ist aber auch die Frage, inwieweit ein Unternehmen von seinen Mitarbeitern die Beantragung einer qualifizierten elektronischen Signatur und die Nutzung einer elektronischen Signaturkarte verlangen kann. Der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich damit detailliert auseinandergesetzt.
Wir beleuchten im Update zudem, unter welchen Umständen eine Kündigung wegen Untersuchungshaft möglich ist und wann eine Kündigung wirksam ist, wenn ein Mitarbeiter auch in einer ausländischen Betriebsstätte weiterbeschäftigt werden könnte.
Inhalt
- Abgrenzung Arbeitsvertrag – Werkvertrag/Dienstvertrag
- Kein Anspruch auf blockweise Freistellung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz
- Gewährung von Urlaub durch unwiderrufliche Freistellung
- Verpflichtung zur Nutzung einer elektronischen Signaturkarte
// Kündigung und Kündigungsschutz
- Kündigung trotz Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Ausland?
- Massenentlassung ist ohne Beratung mit dem Betriebsrat rechtsunwirksam
- Kündigung wegen U-Haft