6. Oktober 2010
Dienstwagen
Arbeitsrecht

Leichenwagen als Dienstwagen unzumutbar

Gerichtliche Auseinandersetzungen über Dienstwagen sind keine Seltenheit. Ungewöhnlich ist allerdings der Ende letzten Jahres vom Landesarbeitsgericht Köln (LAG Köln vom 19.11.2009 – 7 Sa 879/09) entschiedene Fall, der allerdings erst jetzt publik gemacht wurde.

Der Angestellte eines Bestattungsunternehmens hatte laut Arbeitsvertrag einen Anspruch auf Überlassung eines Dienstfahrzeugs auch zur privaten Nutzung. Nachdem der Inhaber des Bestattungsunternehmens diesen Anspruch zunächst durch Überlassen eines VW Caddys erfüllt hatte, wollte er seinem Mitarbeiter zukünftig einen Leichenwagen als Dienstfahrzeug zur Verfügung stellen. Damit war der Mitarbeiter jedoch nicht einverstanden und zog vor Gericht. Die Richter gaben ihm Recht. Habe ein Mitarbeiter arbeitsvertraglich einen Anspruch auf Überlassung eines Dienstwagens zu privaten Zwecken, so dürfe es sich bei dem Fahrzeug nicht um einen Leichenwagen handeln. Das gelte selbst dann, wenn der Arbeitgeber Bestattungsunternehmer sei. Einem Arbeitnehmer sei die private Nutzung eines Leichenwagens in Anbetracht des Stellenwertes eines Leichenwagens in der allgemeinen Verkehrsanschauung nicht zuzumuten.

Tags: Arbeitsvertrag Dienstwagen Landesarbeitsgerichte