29. März 2018
CEE Leiharbeitsbroschüre
Arbeitsrecht

Leiharbeit in verschiedenen Ländern Mittel- und Osteuropas sowie der Türkei

Ein Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Leiharbeit in 16 Ländern in unserer Leiharbeitsbroschüre.

Leiharbeit – auch als Arbeitnehmerüberlassung oder Zeitarbeit bezeichnet – hat in den meisten Ländern (Ost-)Europas in den vergangenen Jahren einen Boom erlebt. Bis auf wenige Ausnahmen wie beispielsweise Serbien oder Bosnien-Herzegowina ist die Arbeitnehmerüberlassung als Mittel der Arbeitsmarktgestaltung anerkannt und auch geregelt.

Vorteile der Leiharbeit

Aufgrund des flexiblen Arbeitseinsatzes kann der Entleiher (kurzfristig) die Anzahl von Arbeitskräften aufstocken. So können beispielsweise Produktionsspitzen oder ein saisonal bedingtes erhöhtes Arbeitsaufkommen bewältigt werden, ohne dass man sich langfristig an Arbeitnehmer binden muss. Auf diese Weise können die mit „festen“ Arbeitsverhältnissen verbundenen wirtschaftlichen Risiken vermieden werden.

Verschärfung der Rechtslage

Leiharbeit ist im Ländervergleich in Mittel- und Osteuropa teils sehr unterschiedlich geregelt. Doch lässt sich beobachten, dass die Regelungsdichte in den vergangenen Jahren zugenommen hat.

Die Rechtslage zum Schutz der Leiharbeitnehmer hat sich in vielen Ländern verschärft, was jedenfalls in der EU auf die Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG zurückzuführen sein dürfte. Allein im Jahre 2017 sind in Polen und in Deutschland grundlegende Gesetzesänderungen zur Leiharbeit in Kraft getreten.

Registrierungs- und/oder Erlaubnispflicht

In allen von uns untersuchten Ländern, die Leiharbeit zulassen, besteht eine Registrierungs- und/oder Erlaubnispflicht, wobei sich Erlaubnisvoraussetzungen im Einzelnen unterscheiden.

Im Anwendungsbereich der EU-Richtlinie darf die Arbeitnehmerüberlassung nur befristet erfolgen. In manchen EU-Ländern gibt es, wie nunmehr auch in Deutschland, konkrete Höchstüberlassungszeiträume. In Bulgarien und in Slowenien darf der Anteil an Leiharbeitnehmern in einem Unternehmen bestimmte Schwellenwerte nicht überschreiten.

Strenge Regeln auch außerhalb der EU

Auch außerhalb der EU gibt es durchaus strenge Regeln, die zu beachten sind. So gilt z. B. auch in Russland der Grundsatz, dass Leiharbeitnehmer genauso behandelt und bezahlt werden müssen, wie die Stammbelegschaft (“equal treatment and equal pay“).

Zudem existieren in vielen Ländern Verbote für bestimmte Tätigkeiten, bei denen ein Rückgriff auf Leiharbeitnehmer streng untersagt ist.

Risiken illegaler Arbeitnehmerüberlassung

Bei allen wirtschaftlichen Vorteilen des Einsatzes von Leiharbeitnehmern ist daher stets auch Vorsicht geboten. Die Risiken einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung sind teils erheblich und reichen von der Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher bis hin zu empfindlichen Geldstrafen (z. B. bis zu EUR 200.000,00 in der Slowakische Republik) oder gar einem Strafbarkeitsrisiko.

Gesetzliche Rahmenbedingungen der Leiharbeit im Überblick

Unsere CEE German Desk Leiharbeitsbroschüre verschafft Ihnen einen ersten Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Leiharbeit in 16 verschiedenen Ländern. Die Leiharbeitsbroschüre ist daher interessant für Unternehmen, die in diesen Ländern aktiv sind und sich mit arbeitsrechtlichen Themen rund um den Personaleinsatz befassen.

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