SE-Gründung durch Verschmelzung mit SPV nicht rechtsmissbräuchlich
Eine SE kann durch Verschmelzung mit einer Gesellschaft, die ausschließlich zu dem Zweck der Ermöglichung der SE-Gründung besteht, gegründet werden.
Eine SE kann durch Verschmelzung mit einer Gesellschaft, die ausschließlich zu dem Zweck der Ermöglichung der SE-Gründung besteht, gegründet werden.