28. Juni 2016
Reorganisation Arbeitsrechtskongress
Arbeitsrecht

Reorganisationen in Zeiten der Digitalisierung und Globalisierung

Die Digitalisierung und Globalisierung bestimmen maßgeblich den Ablauf von Reorganisationsprojekten und bringen neue Anforderungen an Unternehmen mit.

Unter dem Motto „Reorganisationen in Zeiten der Digitalisierung und Globalisierung″ fand am 14. Juni 2016 der bereits 15. CMS-Arbeitsrechtskongress‎ in Frankfurt am Main statt.

Inhaltlich beschäftigte sich der diesjährige Arbeitsrechtskongress mit den rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen, die Reorganisationen mit internationalem Bezug mit sich bringen und wie sie bewältigt werden können.

Ein großes Thema war „Legal Tech“. Am Beispiel CMSelect wurde aufgezeigt, wie die Arbeit für Mandanten und Anwälte erleichtert werden kann. Weiter ging es u.a. mit der Mitbestimmungsgestaltung durch den Unternehmer und den Herausforderungen für den Arbeitnehmerdatenschutz in internationalen Konzernstrukturen.

Die Herausforderungen bei Reorganisationen

Den Auftakt der Veranstaltung bildete ein abwechslungsreicher und lebhafter Vortrag von Dr. Rupert Felder, Senior Vice President Global HR Heidelberg Group und Vizepräsident des Bundesverbands der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) gemeinsam mit unserem Partner Dr. Daniel Ludwig. Im Fokus des Vortrags standen die Herausforderungen bei Reorganisationen im globalen Umfeld sowie die „sieben kritischen Erfolgsfaktoren″ für eine erfolgreiche Umsetzung.

Dr. Felder betonte im Rahmen seines Vortrags, dass eine klare unternehmerische Entscheidung für eine erfolgreiche Reorganisation und deren offene und ehrliche Kommunikation unerlässlich sei. Als kritischsten Erfolgsfaktor arbeitete er den Zeitfaktor heraus, da hier seines Erachtens oft unrealistische Vorstellungen herrschten.

Dr. Daniel Ludwig präsentierte zuvor anhand der jüngsten Rechtsprechung des EuGH die Herausforderungen grenzüberschreitender Reorganisationen, insbesondere die Thematik des grenzüberschreitenden Betriebsübergangs.

CMSelect als Beispiel für „Legal Tech“

Ein weiterer lebhaft diskutierter Punkt auf der Agenda war die Unterstützung von Sozialplanverhandlungen und der Sozialauswahl in Reorganisationsprojekten durch Legal Tech. Gerade die erforderliche Sozialauswahl wird gegenwärtig entweder händisch oder in lediglich teilautomatisierten Excel-Listen vorgenommen und ist für Unternehmen sehr ressourcenintensiv.

Vor dem Hintergrund der voranschreitenden Digitalisierung und den gestiegenen Anforderungen an moderne Reorganisationsprozesse hat CMS daher mit CMSelect (Produkt zur Sozialauswahl) und der CMS Sozialplanstudie 2016 zwei Ansätze entwickelt, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Unser Partner Dr. Björn Otto und Counsel Dr. Andreas Hofelich haben den Teilnehmern des Arbeitsrechtskongresses gezeigt, wie CMSelect unsere Mandanten bei der Sozialauswahl digital unterstützen kann.

Mit der CMS Sozialplanstudie 2016 haben unsere Mandanten zudem Einblick in die rechtlichen Gepflogenheiten bei der Ausgestaltung von Sozialplänen erhalten. Die Sozialplanstudie zeigt insbesondere auf, welche wirtschaftlichen Ausgleichsleistungen in Sozialplänen – unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen und branchenspezifischen Besonderheiten – marktüblich sind und welchen Einfluss bestimmte Rahmenparameter sowohl auf den Verlauf als auch auf das Ergebnis der Verhandlungen haben können.

Erfahrungsaustausch und Networking

In der Mittagspause waren wieder einmal aktuelle Themen, wie etwa die bevorstehende AÜG-Reform oder die Beschäftigung von Flüchtlingen, Gegenstand unserer Executive Tables. Hierbei standen nach kurzer Einleitung durch einen unserer Experten aus dem Geschäftsbereich Arbeitsrecht Erfahrungsaustausch und Networking im Vordergrund.

Mitbestimmungsgestaltung durch den Unternehmer

Mit Professor Dr. Volker Rieble (Ludwig-Maximilians-Universität München) konnten wir einen hochkarätigen Experten gewinnen, der sich in seiner gewohnt eloquenten Art in seinem Vortrag mit der Mitbestimmungsgestaltung durch den Unternehmer befasste.

Er zeigte Wege auf, wie sich Unternehmen der Mitbestimmung etwa durch eine „Flucht in die Betriebsführungsgesellschaft″ entziehen können und sagte der Unternehmensmitbestimmung durch die bestehenden Umgehungsmöglichkeiten den baldigen Untergang voraus. Er warf einen kritischen Blick auf die Auswirkungen der Unternehmensmitbestimmung und zeigte anhand einiger Praxisbeispiele, wie Unternehmen Aufsichtsräten Vorteile gewähren.

Arbeitnehmerdatenschutz in internationalen Konzernstrukturen

Den Abschluss bildete der Vortrag von unseren Partnern Carsten Domke und Michael Kamps zu den Herausforderungen für den Arbeitnehmerdatenschutz in internationalen Konzernstrukturen.

Die Referenten zeigten zunächst den Status quo nach der Safe Harbor-Entscheidung des EuGH auf, um dann einen Ausblick auf die neue EU-Verordnung zum Datenschutz und ihre Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse zu geben. Die EU-Verordnung biete kaum präzisere Tatbestände als bislang. Viele praktische Fragen blieben für Unternehmen daher weiter unsicher. Gleichzeitig drohten aber deutlich höhere Bußgelder.

Sowohl die Vorträge als auch die zahlreichen Diskussionen und Gespräche zwischen den Teilnehmern und unseren Anwälten haben gezeigt, dass die veränderten Anforderungen an Reorganisationsprojekte ein Umdenken der Unternehmen an die Herangehensweise erfordern. Kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu, wenn wir gemeinsam mit Ihnen Lösungen entwickeln sollen, die Anforderungen der Digitalisierung und Globalisierung berücksichtigen.

Tags: Arbeitsrechtskongress Reorganisation