Auch bei nur kurzen, beruflich veranlassten Auslandsaufenthalten ist eine A1-Bescheinigung mitzuführen. Sonst drohen hohe Bußgelder.
Nach dem sog. Territorialitätsprinzip gilt das deutsche Sozialversicherungsrecht grundsätzlich nur für Personen, die innerhalb Deutschlands beschäftigt sind. Dies würde an sich dazu führen, dass Arbeitnehmer auf Auslandsdienstreisen nicht mehr dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen. § 4 Abs. 1 SGB IV regelt daher, dass im Falle einer Entsendung weiterhin deutsches Sozialversicherungsrecht Anwendung findet und in der Folge auch weiterhin Beiträge zur deutschen Sozialversicherung zu entrichten sind (sog. Ausstrahlung).
Probleme können aber dort entstehen, wo das deutsche Sozialversicherungsrecht eine Ausstrahlung vorsieht, die jeweilige ausländische Rechtsordnung aber keine sog. Einstrahlung zulässt. In diesen Fällen droht eine Doppelversicherungspflicht in den Sozialversicherungssystemen.
Sozialversicherungspflicht in EU, EWR und Schweiz harmonisiert
Für Entsendungen innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz wurde dies durch die VO (EG) Nr. 883/2004 und die dazugehörige DurchführungsVO (EG) Nr. 987/2009 harmonisiert. Zur Vermeidung der Doppelversicherung schreibt die Verordnung fest, dass Arbeitnehmer innerhalb der EU nur in einem der Mitgliedstaaten sozialversicherungspflichtig sind. Grundsätzlich ist dies der Mitgliedstaat, in dem der Arbeitnehmer seine Tätigkeit im Wesentlichen ausübt.
Dieses sog. Beschäftigungsortprinzip wird jedoch für Entsendungen, die eine voraussichtliche Dauer von 24 Monaten nicht überschreiten, durchbrochen: In diesen Fällen unterliegen Arbeitnehmer, die von ihren Arbeitgebern in andere Mitgliedstaaten entsandt wurden, trotz Beschäftigung im Ausland weiterhin allein der Sozialversicherung des Heimatlandes.
Aber: A1-Bescheinigung ist einzuholen und stets mitzuführen
Um einer möglichen Doppelversicherung zu entgehen, ist jeder Beschäftigte bereits seit dem 1. Mai 2010 verpflichtet, eine sog. A1-Bescheinigung bei sich zu führen. Der Arbeitgeber muss die A1-Bescheinigung frühestmöglich vor Beginn der Auslandsdienstreise beantragen. Diese dient als Nachweis, dass der Beschäftigte dem Sozialversicherungsrecht seines Heimatlandes unterliegt und bindet insoweit auch die ausländischen Sozialversicherungsbehörden.
Nach dem relevanten europarechtlichen Verständnis ist unter einer Entsendung aber auch jede Auslandsdienstreise zu verstehen. Eine zeitliche Bagatellgrenze ist in den einschlägigen Verordnungen nicht vorgesehen. Folglich ist für jede noch so kurze grenzüberschreitende Tätigkeit das Einholen und Mitführen einer A1-Bescheinigung notwendig. Dies gilt immer dann, wenn die Tätigkeit im Ausland auf Veranlassung des Arbeitgebers erfolgt, d.h. auch bei der Teilnahme an Konferenzen, Fortbildungen etc.
Verstärkte Kontrollen im Ausland
Bereits seit Jahren finden insbesondere in Frankreich und Österreich strenge Kontrollen statt. Wer keine A1-Bescheinigung vorweisen kann, muss mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu EUR 10.000 pro Einzelfall rechnen, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer treffen können. Darüber hinaus kann der Zutritt zum Firmen- oder Messegelände verweigert werden oder es können auch unmittelbar Sozialversicherungsbeiträge eingezogen werden. Nur wer nachweisen kann, dass eine A1-Bescheinigung vor Antritt der Dienstreise beantragt wurde, kann diesen Sanktionen in Frankreich und Österreich bislang noch entgehen.
Solche Kontrollen werden auch in anderen Ländern weiter zunehmen. Hintergrund ist, dass bereits seit Juli 2017 ein Datenaustausch zwischen den europäischen Sozialversicherungsträgern stattfindet. Die Europäische Kommission hat hierzu ein System (EESSI) zur Verfügung gestellt, das die Mitgliedstaaten bis spätestens Juli 2019 in ihre nationalen Systeme einzubinden haben.
Beantragung der A1-Bescheinigung ab Januar 2019 nur noch elektronisch möglich
Im Zuge der Einbindung von EESSI in das deutsche System hat der Gesetzgeber bereits seit Januar 2018 die Möglichkeit geschaffen, A1-Bescheinigungen elektronisch zu beantragen. Zum 1. Januar 2019 sollte das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren für Arbeitgeber verpflichtend werden.
Das Verfahren wird nach § 106 SGB IV mittels systemgeprüfter Abrechnungsprogramme oder einer maschinellen Ausfüllhilfe möglich sein und kann somit unmittelbar in die Entgeltabrechnungssysteme eingebunden werden. Aufgrund der vorhersehbaren technischen Schwierigkeiten haben sich die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung darauf verständigt, dass Arbeitgebern in begründeten Einzelfällen gestattet werden kann, bis zum 30. Juni 2019 weiterhin Papieranträge zu verwenden.
Die Anträge sind bei gesetzlich Krankenversicherten bei der jeweiligen Krankenkasse zu stellen. Für privat Versicherte ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Eine Ausnahme bilden die Arbeitnehmer in einem berufsständischen Versorgungswerk. Hier ist der Antrag bei der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen zu stellen.
A1-Bescheinigung: Ein oft unbekanntes Risiko für Unternehmen
Zahlreichen Unternehmen und Arbeitnehmern ist die Pflicht zur Einholung und Mitführung einer A1-Bescheinigung gänzlich unbekannt, insbesondere bei nur kurzen Auslandsaufenthalten. Unternehmen sind daher gut beraten, spätestens mit der verpflichtenden Nutzung des elektronischen Antrags- und Bescheinigungsverfahrens einen internen Prozess zu etablieren, der die Beantragung einer A1-Bescheinigung und deren Weitergabe an den Arbeitnehmer noch vor Beginn der Auslandsdienstreise sicherstellt. Entsprechende Verpflichtungen treffen im Übrigen auch Selbständige.
Update: Auslandsdienstreise ohne A1-Bescheinigung soll möglich werden
Eine Überarbeitung der Verordnungen zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme der Mitgliedstaaten wurde beschlossen. Die Auslandsdienstreise ohne A1-Bescheinigung ist in Aussicht.
Die A1 Regelung ist ein Bürokratiemonster. Ich Frage mich welche Staaten so etwas verabschiedet haben. Was ist zum Beispiel wenn man an einem Tag kurzfristig seine Reiseplanung ändert und in einer Region nun nicht am Tag x nach Ungarn sondern in die Slowakei fährt? Mit solchen Bürokratischen Monstern kann man durchaus auch verstehen warum es immer mehr EU Kritiker gibt. Reisefreiheit?
Ich kann nur bestätigen, das solche bürokratische Monster Öl auf den Mühlen der EU-Gegener sind. Das Brussel nicht in der Lage ist dieses Problem Unternehmerfreundlicher zu lösen weckt bei mir wenig Vertrauen in der Qualität der dort vorhandenen Abgeordneten.
Und so tötet sich die EU selbst! Statt völlig idiotische Doppelzahlungen abzuschaffen, müssen normale Dienstreisende mit Papier in der Tasche rumlaufen! Fort ist sie, die tolle europäische Grundidee. Als überzeugter und stolzer Europäer weiss ich nicht ob ich weinen oder einfach nur stinksauer sein soll auf den Schwachsinn, den die Kleinstaaterei produziert. Armes Europa, Du webst Dein eigenes Leichentuch.
Ich kann mich den vorigen Kommentaren nur anschließen. Zudem musste ich nun feststellen, dass ich als Kleingewerbetreibender nicht die möglichkeit der elektronischen Beantragung habe, sondern den umständlichen Postweg nehmen müsste, wenn meine KK nicht so entgegenkommend wäre und dieses kurzfristig auf dem eMail-Weg erledigen würde.
Armes Europa! Da sitzen halt noch zu viele gelangweilte Leute rum, die sich solche Hürden einfallen lassen.
Als Express Kurierdienstleister der Kunden “von-jetzt-auf-gleich” mit wichtigen (neuen, Ersatz oder vergessenen) Bauteilen versorgt, z.B. auf Messen in der EU, habe ich jetzt ein echtes Problem. Ich habe es bis gestern nicht einmal gewusst das ich ein A1 Papier brauche.
Mit Rücksprache mit der DVKA stellte sich heraus, das ich gar keine 12 oder 24 Monats Bescheinigung kriege, weil ich nicht genau angeben kann wann ich wo in der EU unterwegs bin. Das weiß ich ja vorher nicht, muss aber angegeben werden. Jetzt muss ich, möglichst vor Antritt einer Reise so einen Antrag ausfüllen und hoffen das er durchgeht. Was das für einen Zusatzaufwand bedeutet… :-(((
Danke für den Hinweis! werde vorsorglich mal 300 A1 Bescheinigungen beantragen.
Als ich von dieser Regelung gehört habe konnte ich es kaum glauben. Wer sich so etwas ausgedacht hat, hat absolut keinen Realitätsbezug. So sehr auch valide Motive hinter A1 dahinterstehen mögen, ich denke, der Schaden (hauptsächlich die Opportunitätskosten, Zeitverschwendung, Mühe, im Keim abgetötete Agilität) der angerichtet wird ist größer als der mögliche Nutzen. Ganz abgesehen davon, die Stellen die die Bescheinigungen ausstellen können kommen überhaupt nicht hinterher, diese auszustellen. Also, wer plant denn immer beruflich bedingte Auslandsreisen Wochen im Vorhinein?
Dies ist wirklich unglaublich. Auf so viel Bürokratieschwachsinn muss man erst einmal kommen. Da gibt es bestimmt einfachere Optionen den Nachweis zu erbringen. Für Vielreisende mit kurzen und wechselnden Zielen ein absolutes NoGo!
Warum nicht mal kreativ werden und Bürokratie mit Bürokratie bekämpfen? Was würde wohl passieren,wenn jedes Unternehmen vorsorglich für jeden potenziellen Reisenden pro Kalendertag eine A1 Bescheinigung für jedes einzelne EU-Land beantragte? Also pro Arbeitnehmer 28×365 Anträge pro Jahr? Das wäre ein wundervoller Ansatz für zivilen (Un-)Gehorsam. 🙂
Ihr konnte einfach so was eintragen ‚ mehrere Europeische laender“ und es wird akzeptiert.
Mann Leute! Denk mal outside the box anstatt euch nur zu beschweren.
Ich habe auch eine Frage; falls mann kein A1 beantragt. Wer bekommt die Strafe, der Arbeitsgeber oder de Mitarbeiter?
Mehrere Europäische Länder gleichzeitig kannst du nicht auf einer A1 Bescheinigung zusammen beantragen. Das wird direkt anerkennt, weil das A1 dafür nicht vorgesehen ist.
Aber mal eine andere Frage: Wie macht ihr das, wenn ihr noch durch ein anderes Land fahren müsst um zum eigentlichen Arbeitsort zu kommen? Also quasi ein Transitland. Meines Wissens braucht man auch für dieses Land ein A1. Aber wie beantragt ihr das, wenn ihr noch nicht genau wisst, wann ihr da durchfahrt? Da kommts ja dann ggf. zu Überschneidungen mit anderen Anträgen… 🙁
Unfassbar , wir planen als Beratung stetig um…. wieder eine europäische Hürde für Geschäftsleute die fern jeglicher Realität ist… mich würde interessieren ob unsere Europapolitiker auch jedes Mal einen Antrag ausfüllen, wenn sie unterwegs sind ….
Es ist doch völlig klar, dass diese Regelung nur dazu dient, Kontrolle über die Reiseströme zu bekommen.
Diese Bescheinigungspflicht ist für „on demand“ Reisebeauftragte, weltweit im Einsatz befindliche „trouble shooter“ und Serviceleute für Industriekunden..etc. die eventgesteuert , d.h oft ohne Vorabplanmöglichkeit zum Kunden und Problemfeld losziehen…, eine unerklärlich dumme und realitätsfremde Hürde. Man zieht los um zu helfen, .. letztendlich auch um mit Lohn und Gehalt seine Steuern und Abgaben im eigenen Land zu bezahlen, sowie allen Kunden innerhalb und ausserhalb des EU – Gebiets Ihre Effizienzen zu sichern.. und dann dies..??
ACHTUNG : => Wir sind KEINE URLAUBER wenn wir dies tun!!
Das eigene Land und die EU Gremien finden keine bessere Lösung als diese??!! .. eigentlich ist das himmelschreiend!!
Vorschlag DRINGEND:
=> Alle geschäftlich Reisenden, Entsandten, Beauftragen .. sollten mit einer von mir aus halbjährlich oder jährlich zu erneuernden Bescheinigung , gestempelt und Unterzeichnet durch den Arbeitgeber) in alle Staaten reisen dürfen (auch zu Transitzwecke) OHNE diese für jede Reise neu beantragen zu müssen (was niemals klappt) .. (=> Ich warte gerade seit 2 Tagen auf einen Bescheid nach elektr. beantragung über SVNET)
- Urlaubsreisende sollten mittels der persönlichen Reiseplanungsunterlagen, namentlichen Buchungen…etc. und dem Personalausweis ausreichend bescheinigen können. – auch wenn es durch Transit Länder gehen muss .
Am Ende des Tages war das Reisen innerhalb der Regelungen des ehemlaigen Hoheitsgebiets einer DDR ähnlich anrüchig .=> Ein Schelm wer da drüber gruebelt.
mensch Meier. !
Klingt wie ein schlechter Aprilscherz . Ich bin beruflich viel unterwegs… da müssen öfter mal schnell Termine geändert werden. Europa ohne Grenzen aber ein A1 Formular wer da wohl wieder Langeweile hatte?!
Da gibt es auf der Welt Milliarden von Computern
die online vernetzt sind und ich soll jetzt ein Papier
beantragen und immer rumschleppen nur weil
die EU-kontrolletties unfähig sind meinen Paß zu nehmen
und einen Computer abzufragen.
44000 (vierundvierzigtausend) Beamte hocken in
Brüssel rum und dann mal wieder sowas …zum Kotzen
Wir werden von denen regiert, die wir wählen. Und hier beschweren sich manche noch über die sog. „EU-Gegner“.
In Wahrheit sind die Kritiker die Freunde der EU, indem sie genau diesen EU-Schwachsinn abschaffen wollen.
Aber wählt nur die bisherigen Verantwortlichen weiter. Dann wird bestimmt alles besser.
Vollkommen unverständlich und in der Praxis undurchführbar. Hier werden gerade diejenigen kriminalisiert, die in der Arbeitswelt die Europäische Idee nutzen und ständig kreuz und quer in der Gegend herumfahren. Wer denkt sich nur so einen Quark aus? Das ist Wasser auf die Mühlen der EU-Gegner! So schafft sich die Europäische Union selbst ab!
Könnten die Herrschaften in Brüssel wenigstens eine Mindestzeit einführen , unter der keine Bescheinigung notwendig ist, z.B. 14 Tage? Dann wären 99% der Anträge vermieden. Aber so kurze Reisen kennen die Damen und Herren Politiker vermutlich nicht, die sind noch mit der Postkutsche unterwegs. Oder könnten wir gnadenhalber wenigstens eine Dauerbestätigung bekommen für die gesamte EU? Es genügt doch ein Nachweis der vorhandenen Sozilaversicherung, oder???
Ich könnt mich echt aufregen! Zum Glück sind bald Europawahlen.
Als EU-Bürger geniese ich in der EU Reisefreiheit. Das beinhaltet auch die Freiheit kurzfristig auf Dienstreise in ein anderes EU-Land zu gehen. Sollte mich mal jemand nach einem A1-Formular deswegen fragen und mir Ärger machen, klagte ich mich bis zum EU-GH durch. Dann werden wir ja sehen, wer Recht bekommt.
Ich hatte mir zwischenzeitlich erlaubt, einen MdEP auf dieses Thema hin anzuschreiben. Nach mehr als einem Monat gab es immer noch keine Reaktion, optimal dazu passend, dass solche Bürokratie-Monster innerhalb der EU entstehen: entweder hat dieser Abgeordnete schlichtweg keine Ahnung oder ihn interessieren die alltäglichen Probleme seiner Wähler nur sehr wenig.
Aktueller Work-Around: Reisen ohne vorherige Beantragung der A1-Bescheinigung, d.h. Verstoß gegen die Verordnung, hoffen, dass es weiterhin keine Kontrollen gibt und falls doch, dann im Beanstandungsfall Klage gegen den Bußgeldbescheid, der dann kommt.
Hallo zusammen, wo steht die Mitführungspflicht und wo stehen die Bußgeldtatbestände. Lg
Als ich das erste mal von A1 hörte, war ich mit sicher das kommt von April der 1., Hilfe das scheint es doch zu geben.
Also ich habe in Österreich eine Bescheinigung gültig zwei Jahre für Dienstreisen in die EU, EWR und Schweiz erhalten.
Wenn jemand meint, es müsse jeder einzelne Tag genau vorab konkretisiert werden, könnte es vielleicht auch am überbordenden Gehorsam und kleinlichen Auslegung einer lokalen Behörde liegen.