Pausenzeiten unter Bereithaltungspflicht = Arbeitszeit? – Sonderfall der „Daueralarmbereitschaft“
Das BVerwG bestätigt mit einer aktuellen Entscheidung vom 13. Oktober 2022 einmal mehr die Rechtsprechung des EuGHs zur Einordnung von Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit.
Das BVerwG bestätigt mit einer aktuellen Entscheidung vom 13. Oktober 2022 einmal mehr die Rechtsprechung des EuGHs zur Einordnung von Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit.