Workation und Aufenthaltsrecht
K.-o.-Kriterium für jede Beschäftigung im Ausland ist die Frage, ob eine Arbeitserlaubnis erlangt werden kann. Dies kann selbst innerhalb der EU zum Thema werden.
K.-o.-Kriterium für jede Beschäftigung im Ausland ist die Frage, ob eine Arbeitserlaubnis erlangt werden kann. Dies kann selbst innerhalb der EU zum Thema werden.