Kein Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung des Darlehensvertrags
Das Widerrufsrecht wird bei vollständiger Erfüllung des Darlehensvertrags nach aktueller Rechtsprechung von EuGH und BGH obsolet.
Das Widerrufsrecht wird bei vollständiger Erfüllung des Darlehensvertrags nach aktueller Rechtsprechung von EuGH und BGH obsolet.