Strohmanngeschäfte: Risiko Abrechnungsbetrug bei Medizinischen Versorgungszentren
Wer ein MVZ ohne Befugnis gründet und betreibt, geht ein hohes Strafrisiko ein. Der BGH stellt klar: Ein Strohmann-MVZ darf nicht gegenüber den Krankenkassen abrechnen.
Wer ein MVZ ohne Befugnis gründet und betreibt, geht ein hohes Strafrisiko ein. Der BGH stellt klar: Ein Strohmann-MVZ darf nicht gegenüber den Krankenkassen abrechnen.