OLG Hamburg zum Inverkehrbringen medizinischer Software
Software darf als Medizinprodukt nur auf den Markt kommen, wenn sie richtig zertifiziert ist. Ansonsten droht ein Verbot – wie jetzt vom OLG Hamburg verhängt.
Software darf als Medizinprodukt nur auf den Markt kommen, wenn sie richtig zertifiziert ist. Ansonsten droht ein Verbot – wie jetzt vom OLG Hamburg verhängt.