Equal pay trifft das ArbG Gießen – und was hat der EuGH damit zu tun?
Das ArbG Gießen hat in einem aktuellen Fall zu prüfen, ob die Abweichung vom equal pay-Grundsatz durch die Anwendung der Tarifverträge der Zeitarbeit europarechtswidrig ist.
Das ArbG Gießen hat in einem aktuellen Fall zu prüfen, ob die Abweichung vom equal pay-Grundsatz durch die Anwendung der Tarifverträge der Zeitarbeit europarechtswidrig ist.