BAG: Immobilienentwickler als Bauherren haften nicht als Bürgen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Das BAG sorgt für Klarheit bei der Frage, ob auch Immobilienentwickler als Bauherren unter die Haftungsnorm des 14 AEntG fallen.
Das BAG sorgt für Klarheit bei der Frage, ob auch Immobilienentwickler als Bauherren unter die Haftungsnorm des 14 AEntG fallen.