Keine Ergebniskonsolidierung bei Verschmelzung von Personengesellschaften im Verschmelzungsjahr
Während die Folgen auf den steuerlichen Übertragungsstichtag zurückbezogen werden, erfolgt die Ergebniszurechnung erst ab dem handelsrechtlichen Stichtag.
Während die Folgen auf den steuerlichen Übertragungsstichtag zurückbezogen werden, erfolgt die Ergebniszurechnung erst ab dem handelsrechtlichen Stichtag.