Rechtserhaltende Benutzung – die tagesschau bleibt
Rundfunkanstalten behalten ihre Marke „tagesschau“ dank rechtserhaltender Benutzung für die „Bereitstellung von Nachrichtensendungen und ‑beiträgen“.
Rundfunkanstalten behalten ihre Marke „tagesschau“ dank rechtserhaltender Benutzung für die „Bereitstellung von Nachrichtensendungen und ‑beiträgen“.