Wartezeitkündigung: Mitteilung des Werturteils genügt
LAG Mecklenburg-Vorpommern: Der Arbeitgeber ist bei einer Wartezeitkündigung aufgrund Werturteils nicht verpflichtet, dieses gegenüber dem Betriebsrat zu begründen.
LAG Mecklenburg-Vorpommern: Der Arbeitgeber ist bei einer Wartezeitkündigung aufgrund Werturteils nicht verpflichtet, dieses gegenüber dem Betriebsrat zu begründen.