Kein Anspruch auf Herausgabe der privaten Mobilfunknummer
LAG Thüringen: Ein Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber seine private Mobilfunknummer zur Absicherung eines Notfalldienstes herauszugeben.
LAG Thüringen: Ein Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber seine private Mobilfunknummer zur Absicherung eines Notfalldienstes herauszugeben.