Stellenanzeige: „Frauen an die Macht!!“
Stellenanzeige mit der Überschrift „Frauen an die Macht!!“ begründet im konkreten Fall keinen Entschädigungsanspruch eines abgelehnten männlichen Bewerbers.
Stellenanzeige mit der Überschrift „Frauen an die Macht!!“ begründet im konkreten Fall keinen Entschädigungsanspruch eines abgelehnten männlichen Bewerbers.