Follow up: equal pay trifft das ArbG Gießen
Das ArbG Gießen hat die Klage eines Zeitarbeitnehmers auf equal pay abgewiesen; den geltend gemachten europarechtlichen Bedenken ist es nicht gefolgt.
Das ArbG Gießen hat die Klage eines Zeitarbeitnehmers auf equal pay abgewiesen; den geltend gemachten europarechtlichen Bedenken ist es nicht gefolgt.