Berücksichtigung von Zeitarbeitnehmern bei Schwellenwerten
Zeitarbeitnehmer zählen bei den Schwellenwerten der Unternehmensmitbestimmung mit – das hat das LG Hannover (erneut) bestätigt.
Zeitarbeitnehmer zählen bei den Schwellenwerten der Unternehmensmitbestimmung mit – das hat das LG Hannover (erneut) bestätigt.