„Quick Freeze“ – eine Alternative zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung?
Das Bundesjustizministerium möchte in bestimmten Verdachtsfällen anlassbezogen das „Einfrieren“ und spätere „Auftauen“ von Daten wie IP-Adressen ermöglichen.
Das Bundesjustizministerium möchte in bestimmten Verdachtsfällen anlassbezogen das „Einfrieren“ und spätere „Auftauen“ von Daten wie IP-Adressen ermöglichen.