EU-Energiekrisenbeitrag zur Abschöpfung von Gewinnen
Das JStG 2022 führt den EU-Energiekrisenbeitrag ein, um „Überschussgewinne“ aus Förderung und Raffination fossiler Energieträger abschöpfen zu können.
Das JStG 2022 führt den EU-Energiekrisenbeitrag ein, um „Überschussgewinne“ aus Förderung und Raffination fossiler Energieträger abschöpfen zu können.