Die Trennbarkeit höchstpersönlicher Leistungen im Insolvenzverfahren – Forderungen des Abschlussprüfers
                    Der BGH hat entschieden, dass die Leistung des Abschlussprüfers teilbar ist. Hieraus folgt eine Einordnung als Masse- oder Insolvenzforderung.                  
                  
                    Der BGH hat entschieden, dass die Leistung des Abschlussprüfers teilbar ist. Hieraus folgt eine Einordnung als Masse- oder Insolvenzforderung.