Das Sprachstil-Debakel bei der Schuldenverwaltung des Bundes hat es uns einmal mehr anschaulich vor Augen geführt: Am BBMI-Check führt kein Weg vorbei! Gerade wir als Anwälte werden in diesem Jahr – so es die Zeitläufte zulassen – die verkörperten Ergebnisse unserer Spracharbeit verstärkt dem kritischen Algorithmus des BlaBlaMeters aussetzen, um einen möglichst geringen Wert auf dem BlaBlaMeter-Index („BBMI″) zu erreichen. Den Fragen und Antworten zum BlaBlaMeter entnehmen wir, dass hochwertige journalistische Texte in der Regel einen BBMI von 0,1 bis 0,3 aufweisen.
Wohlan denn: Im Rahmen der redaktionellen Qualitätskontrolle haben wir schon einmal ganz unrepräsentativ den ein oder anderen Blogbeitrag prüfen lassen: Den besten Wert erzielt unser Brief an die Redaktion der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung,
etwas bedenklicher schon die Artikel zu den rechtlichen Risiken des Aprilscherzes und zu Abmahnrisiken für Kindergärten, wo der BBMI auf 0,27 („Ihr Text zeigt erste Hinweise auf ‚Bullshit‘-Deutsch, liegt aber noch auf akzeptablem Niveau.″) ansteigt. Im kritischen Bereich liegt unser Einwurf zur Hysterie um TV-Verträge mit einem BBMI von 0,33 („Ihr Text zeigt schon erste Anzeichen heißer Luft. Für Werbe oder PR-Sprache ist das noch ein guter Wert, bei höheren Ansprüchen sollten Sie vielleicht noch ein wenig daran feilen.″).
Wir nehmen uns das zu Herzen, fühlen uns aber angesichts der BBMI-Explosion bei Werken unseres immerhin rechtslinguistisch beratenen Gesetzgebers auf einem guten Weg: Denn der Wortlaut von § 1 SGB V sprengt die eigentlich nur von 0,1 bis 1,0 reichende BBMI-Skala nicht nur unwesentlich:
Einige weitere BBMI-Beispiele außerhalb des juristischen Bereichs auch hier.