21. Juli 2011
Compliance

Bayern und die Formel 1: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Anfang des Jahres berichteten wir über den Korruptionsfall um BayernLB und Formel 1, der zunächst zur Untersuchungshaft des verdächtigten Vorstands führte.

Jetzt – gut ein halbes Jahr später – hat die Staatsanwaltschaft laut Süddeutscher Zeitung Anklage erhoben. Dem Banker wird vorgeworfen, er habe für die Vermittlung von Formel 1-Rechten an einen Finanzinvestor über Scheinfirmen rund 44 Millionen Dollar an Schmiergeld erhalten. Durch den Deal soll der Bank nach Angabe der Ermittler ein Schaden von etwa 66 Millionen Dollar entstanden sein. Denn die Bank zahlte offenbar Provisionen, die ohne das Vorgehen des „Vermittlers″ nicht angefallen wären, argumentieren die Ankläger.

Die hieraus resultierenden Strafvorwürfe sind übrigens die Üblichen: Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung. Vereinfacht gesagt:

  • Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr nach § 299 Abs. 1 StGB, wenn ein Vorteil als Gegenleistung dafür gefordert, sich versprechen lassen oder angenommen wird, dass bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzugt wird
  • Untreue nach § 266 Abs. 1 StGB, wenn die Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, missbraucht wird oder die Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt wird und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen betreut wird, Nachteil zugefügt wird.
  • Steuerhinterziehung nach § 370 AO, wenn den Finanzbehörden falsche oder unvollständige Angaben zu steuerlich erheblichen Tatsachen gemacht werden oder die Behörde pflichtwidrig nicht informiert wird  und infolge dessen Steuern nicht gezahlt werden, also zum Beispiel  derartige „Einnahmen″ dem Fiskus nicht angegeben werden.

Hier scheint es also gleich einige Geschädigte zu geben. Es bleibt abzuwarten, wie die Strafgerichte entscheiden werden. Mindestens ebenso interessant wäre es zu erfahren, ob und wie vorgegangen wird, um entstandene Schäden ausgleichen zu können – dass nicht am Ende auch noch die vielen Millionen ganz verschwunden sind.

Fast schon eine Randnotiz ist es aber, wenn dem früheren Topmanager vorgeworfen wird, seinem Arbeitgeber auch private Grundstückskosten „untergejubelt″ zu haben. Ob die Compliance-Organisation versagt hat, oder ob hierfür ″Druck von oben″ entscheidend war, wird sich möglicherweise auch zeigen.

In unserer Compliance-Roadshow 2011 erfahren Sie mehr über Prävention und Krisenmanagement. Hier haben wir die interne Organisation im Fokus.

Über Termine, Veranstaltungsorte etc. können Sie sich hier informieren.

Tags: Anklage BayernLB Bestechlichkeit CMS Compliance Roadshow Formel 1 Prävention und Krisenmanagement – Interne Organisation im Fokus Steuerhinterziehung Strafrecht Untreue