30. Januar 2014
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Compliance Service

Compliance an der Copacabana

Darf ich Geschäftspartner zu Großveranstaltungen einladen oder sollte ich aus Compliance-Gründen darauf verzichten? Im Jahr der Fußballweltmeisterschaft in Brasilien widmen wir uns im Update Compliance unter anderem dem Dauerbrennerthema Geschäftseinladungen.

Eine berufliche Einladung zum WM-Spiel nach Rio ist unter bestimmten Voraussetzungen durchaus zulässig. Es kommt hier auf den Einzelfall an – wir empfehlen allerdings, einige grundsätzliche Hinweise zu beachten, um den Anschein von Korruption zu vermeiden.

Im Update gehen wir außerdem auf einen vielbeachteten Gesetzentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung ein. Sie plant die Einführung eines Verbandsstrafgesetzbuches auf Bundesebene, so dass juristische Personen sich künftig strafbar machen können. Straffrei sollen Unternehmen dann bleiben, wenn ausreichende Compliance-Strukturen implementiert wurden.

Ein weiteres Thema des Newsletters ist die Frage, wie sich Unternehmen mit angemessenen Mitteln vor Industriespionage schützen können. Schließlich erörtern wir den Entwurf eines Merkblatts des Bundeskartellamts zu „Inlandsauswirkungen in der Fusionskontrolle″. Das Dokument soll eine Hilfestellung geben, wann Auslandszusammenschlüsse als anmeldepflichtig anzusehen sind.

Inhalt:

Tags: Auslandszusammenschluss Fusionskontrolle Geschäftseinladung Industriespionage Korruption Verbandsstrafgesetzbuch