Ein Arbeitnehmer wird verdächtigt, Geschäftspartner bestochen zu haben. Ein klarer Fall für eine fristlose Kündigung? Ein Urteil des BAG zeigt, dass es nicht ganz so einfach ist. Wir erläutern den Sachverhalt in unserem aktuellen Update Compliance.
Im beschriebenen Fall gab der Arbeitnehmer zwar zu, bestochen zu haben, er sei dabei aber vom Einverständnis seines Vorgesetzten ausgegangen. Diese Aussage konnte das Unternehmen nicht entkräften, da kein effektives Compliance-Management-System etabliert war.
Ein weiteres Thema des Newsletters ist der Gesetzentwurf für das geplante zentrale Korruptionsregister auf Bundesebene. Eine Eintragung in diesem Register könnte für Unternehmen eine jahrelange Vergabesperre für öffentliche Aufträge bedeuten. Rechtstreue wird also künftig noch wichtiger.
Im Update behandeln wir darüber hinaus auch das von der Europäischen Kommission veröffentlichte überarbeitete Merkblatt für die Durchführung von Durchsuchungen sowie die Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Geschenken.
Inhalt:
// Bedeutung eines effektiven Compliance-Systems für Kündigungen gegenüber Mitarbeitern
// Neue Pläne für ein Korruptionsregister auf Bundesebene
// Verschärfte Sanktionen im Kartell- und Unternehmensstrafrecht
// Geschenke und deren steuerliche Behandlung
// CMS Guide bietet Überblick über verschärfte Antikorruptionsgesetze
Informationen zum Thema Compliance im Mittelstand: http://www.marktundmittelstand.de/nachrichten/strategie-personal/druck-zu-compliance-im-mittelstand-waechst/ Obwohl die Unternehmen grundsätzlich wissen, wie wichtig das Thema Compliance inzwischen geworden ist, wird der Aufbau eines CMS nach Aussage der Studienautoren in vielen Unternehmen nach wie vor kritisch gesehen. Als wichtigste Gründe gegen eine Einführung werden von den Befragten die hohen Kosten genannt (50 Prozent), aber auch der enorme Kontrollaufwand ist für 37 Prozent der Befragten ein Problem.