22. Juli 2013
Der Compliance-Verstoß als Kündigungsgrund
Compliance Service

Der Compliance-Verstoß als Kündigungsgrund

Ein Arbeitnehmer wird verdächtigt, Geschäftspartner bestochen zu haben. Ein klarer Fall für eine fristlose Kündigung? Ein Urteil des BAG zeigt, dass es nicht ganz so einfach ist. Wir erläutern den Sachverhalt in unserem aktuellen Update Compliance.

Im beschriebenen Fall gab der Arbeitnehmer zwar zu, bestochen zu haben, er sei dabei aber vom Einverständnis seines Vorgesetzten ausgegangen. Diese Aussage konnte das Unternehmen nicht entkräften, da kein effektives Compliance-Management-System etabliert war.

Ein weiteres Thema des Newsletters ist der Gesetzentwurf für das geplante zentrale Korruptionsregister auf Bundesebene. Eine Eintragung in diesem Register könnte für Unternehmen eine jahrelange Vergabesperre für öffentliche Aufträge bedeuten. Rechtstreue wird also künftig noch wichtiger.

Im Update behandeln wir darüber hinaus auch das von der Europäischen Kommission veröffentlichte überarbeitete Merkblatt für die Durchführung von Durchsuchungen sowie die Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Geschenken.

Inhalt:

// Editorial

// Bedeutung eines effektiven Compliance-Systems für Kündigungen gegenüber Mitarbeitern

// Neue Pläne für ein Korruptionsregister auf Bundesebene

// Europäische Kommission veröffentlicht überarbeitetes Merkblatt für die Durchführung von Durchsuchungen

// Verschärfte Sanktionen im Kartell- und Unternehmensstrafrecht

// Geschenke und deren steuerliche Behandlung

// CMS Guide bietet Überblick über verschärfte Antikorruptionsgesetze

// Compliance Roadshow 2013

Tags: Bestechung Compliance-Management Compliance-System Durchsuchung Vergabesperre zentrales Korruptionsregister