10. Februar 2011
Die neuen DIS-Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung (4): Mediation
Dispute Resolution

Die neuen DIS-Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung (4): Mediation

Der vierte Teil unserer Serie zu den neuen Verfahrensordnungen der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) behandelt die Mediation. 

Mediationsverfahren sind in den letzten Jahren in verschiedenen Rechtsgebieten immer populärer geworden. Anfangs eher etwas belächelt (möglicherweise wegen der irrigen Assoziation mit der sprachlich ähnlichen Meditation), wird die Mediation als Alternative zu (Schieds-)gerichtsverfahren auch im Wirtschaftsleben zunehmend zur Schlichtung von Streitigkeiten eingesetzt. Der steigende Stellenwert dieses Verfahrens zeigt sich auch in der gesetzgeberischen Entwicklung auf EU- und nationaler Ebene. Derzeit befindet sich im deutschen Gesetzgebungsverfahren der Entwurf eines Mediationsgesetzes, mit welchem die EU-Mediationsrichtlinie umgesetzt werden soll. Bereits im Mai 2010 hat die DIS ihre neue Mediationsordnung vorgelegt, über die im Folgenden ein Überblick gegeben wird.

Kennzeichnend für eine Mediation ist deren Konsensgedanke. Im Gegensatz zu anderen Verfahren der alternativen Streitbeilegung (z.B. Schiedsgutachten) zielt die Mediation nicht auf eine Entscheidung durch einen neutralen Dritten ab. Vielmehr sollen die Parteien selbst – unter der Moderation eines neutralen Dritten (Mediators) – zu einer Lösung der Streitigkeit im gegenseitigen Einvernehmen gelangen.

Möchte eine Partei ein DIS-Mediationsverfahren durchführen, muss sie der gegnerischen Partei einen entsprechenden Antrag auf Einleitung des Verfahrens zusenden. Dieser Antrag muss neben den Daten der Parteien auch einen kurzen Abriss des bestehenden Konflikts enthalten. Sobald die DIS Kopien dieses Antrags erhalten hat, beginnt das Mediationsverfahren.

Das Verfahren wird grundsätzlich durch einen Mediator geleitet, dessen Benennung den Parteien überlassen bleibt. Sind sich die Parteien hinsichtlich der zu benennenden Person nicht einig, kann die DIS entsprechende Vorschläge machen. Alternativ können die Parteien die Benennung eines geeigneten Mediators dem DIS-Ernennungsausschuss überlassen.

Der Mediator stimmt die Ausgestaltung des konkreten Verfahrens sowohl in inhaltlicher als auch zeitlicher Hinsicht mit den Parteien ab. Hierbei kann beispielsweise festgelegt werden, ob der Mediator neben gemeinsamen Gesprächen mit allen Beteiligten auch Einzelgespräche mit den Parteien führen darf (sog. caucus sessions). Um ein offenes Gespräch zwischen den Parteien und dem Mediator zu gewährleisten, kann die Partei in Bezug auf Informationen, die sie dem Mediator in einem Einzelgespräch mitteilt, jederzeit bestimmen, inwieweit diese Informationen gegenüber der anderen Partei offengelegt werden dürfen. Unabhängig hiervon sind alle Beteiligten der Mediation verpflichtet, über das Verfahren und dessen Inhalt Stillschweigen zu bewahren.

Das Verfahren endet mit einer Einigung zwischen den Parteien. Kann eine Einigung nicht gefunden werden, kann das Verfahren innerhalb bestimmter Fristen für beendet erklärt werden.

Für das Mediationsverfahren fällt eine DIS-Verwaltungsgebühr von EUR 250,00 netto an. Der Mediator erhält ein Honorar basierend auf einem Nettostundensatz von EUR 300,00 (zzgl. Auslagen).

Ein Mediationsverfahren kann insbesondere in Fällen sinnvoll sein, in denen die Parteien noch längere Zeit zusammenarbeiten müssen (z.B. bei längerfristigen Lieferbeziehungen oder Gesellschafterstreitigkeiten). Das Konsensualprinzip der Mediation kann in diesen Fällen ein Ansatzpunkt sein, zwischen den Parteien wieder eine tragfähige Diskussions- und Kooperationsgrundlage zu schaffen. Verglichen mit (möglicherweise langwierigen) (Schieds-)Gerichtsverfahren bleiben die Kosten der Mediation dabei überschaubar.

Insofern kann es sich für Vertragsparteien lohnen, darüber nachzudenken, ob ein DIS-Mediationsverfahren in ihrer konkreten Situation hilfreich sein könnte. Sind sich die Parteien hierüber unsicher, kann diese Frage auch im Rahmen eines vorgeschalteten Konfliktmanagementverfahrens geklärt werden.

Nähere Informationen zur DIS-Mediationsordnung können unter http://www.dis-arb.de/ abgerufen werden.

Hier geht es zu Teil 1 der Serie: Schiedsgutachten

Hier geht es zu Teil 2 der Serie: Projektbegleitende Adjudikation

Hier geht es zu Teil 3 der Serie: Gutachten

Zur neuen DIS-Konfliktmanagementordnung hier klicken

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