23. September 2011
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Dispute Resolution

Parabens! – Brasiliens Schiedsverfahrensrecht auf dem Vormarsch

Zum 23. September 1996 ist das neue brasilianische Schiedsverfahrensrecht in Kraft getreten. Heute feiert es seinen 15. Geburtstag. Damit ist des den Kinderschuhen längst entwachsen, sollte aber eigentlich noch mitten in der Pubertät stecken. Tatsächlich ist es längst erwachsen geworden und hat bereits fantastische Erfolge feiern können.

Schiedsverfahren gelten weltweit als eine attraktive Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit. Von privaten Schiedsgerichten erlassene Schiedssprüche sind weltweit nach dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen von 1958 weit besser und einfacher vollstreckbar als staatliche Gerichtsentscheidungen.

Über die Zusammensetzung der Schiedsgerichte entscheiden die beteiligten Parteien, denen es möglich ist, Schiedsrichter zu bestimmten, die in der jeweiligen Materie ausgewiesene Experten sind. Schiedsverfahren sind oft schneller als staatliche Gerichtsverfahren. Schiedsverhandlungen sind anders als staatliche Gerichtsverhandlungen nicht öffentlich zugänglich.

Brasilien galt bis zum 23. September 1996 als eine letzte Bastion des Widerstandes gegen Schiedsverfahren in Südamerika. Zwar sah das brasilianische Recht bereits die Möglichkeit vor, private Schiedsverfahren zu führen. Eine wirksame Schiedsvereinbarung (so genannte clàusula compromissórisa) konnte jedoch erst nach entstehen einer konkreten Streitigkeit geschlossen werden. Zudem bedurften Schiedssprüche zu ihrer Wirksamkeit einer zusätzlichen gerichtlichen Bestätigung. Ausländische Schiedssprüche wurden in Brasilien nicht anerkannt.

Mit dem neuen, modernen Schiedsverfahrensrecht hat sich dies grundlegend geändert. Heute kann Brasilien als Vorreiter im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit in Südamerika bezeichnet werden. Zwar war nach dem Inkrafttreten des neuen Schiedsverfahrensrechts zunächst dessen Verfassungsmäßigkeit heftig umstritten. Das brasilianische Verfassungsgericht (SupremoTribunal Federal – STF) hat seine Verfassungsmäßigkeit jedoch im Jahr 2001 bestätigt. Zudem ratifizierte Brasilien im Jahr 2002 das New Yorker Übereinkommen.

Damit sind heute nicht nur ausländische Schiedssprüche in Brasilien ohne weiteres vollstreckbar. Brasilien ist auch zu einem der im Bereich von Schiedsverfahren aktivsten Länder überhaupt geworden. Im Jahr 2007 zählte Brasilien erstmals zu den „Top Ten″ der Herkunftsländer von Schiedsrichtern in ICC-Schiedsverfahren. Im gleichen Jahr lag Brasilien bereits an 8. Steller der Länder mit Schiedsorten in ICC-Verfahren. Gemessen an der Beteiligung brasilianischer Unternehmen steht Brasilien heute bereits an dritter Stelle bei ICC-Verfahren.

In den letzten 15 Jahren sind in Brasilien zudem zahlreiche Schiedsgerichtsinstitutionen gegründet worden. Für die brasilianische Anwaltschaft sind Schiedsverfahren neben M&A-Transaktionen zum umsatzstärksten Geschäftsbereich geworden. Beim Abschluss wichtiger Verträge mit einem brasilianischen Unternehmen ist die Aufnahme einer Schiedsklausel heute Standard oder in bestimmten Bereichen sogar vorgeschrieben. So können bei der Gründung brasilianischer Aktiengesellschaften Schiedsklauseln in die Satzung aufgenommen werden. Aktiengesellschaften, die eine Listung am brasilianischen Neuen Markt (novo mercardo) anstreben, müssen dies nach den Listingbedingungen der BOVESPA zwingend tun.

Da bleibt und nur zu gratulieren: Parabens! – Herzlichen Glückwunsch! – und auf die nächsten 15 Jahre!

Tags: Brasilien clausula compromissorisa Dispute Resolution ICC Mergers & Acquisitions novo mercado Schiedsspruch Südamerika