3. Januar 2011
Energiewirtschaft & Klimaschutz

Auch im neuen Jahr brennen noch die Lichtlein

Straßenbeleuchtung ist ein Dauerbrenner. Kurz vor Weihnachten hat PwC nun die Ergebnisse einer Benchmark-Analyse über die kommunale Straßenbeleuchtung veröffentlicht. Sie zeigt, dass die Stromkosten, die die Städte und Gemeinden pro Laterne ausgeben, sehr stark variieren. Im Mittel sind dies bei den befragten Kommunen 55 EUR pro Jahr. Dabei werden in den 25 % der Kommunen mit dem niedrigsten Energiebedarf nur bis 280 kWh je Laterne und Jahr verbraucht, während die 25 % mit dem höchsten Verbrauch von 400 kWh bis über 600 kWh erreichen. Bei einer Reduzierung des Verbrauchs auf  270 kWh könnten rund 22 Millionen Euro oder rund 20 Prozent pro Jahr eingespart werden, bei Nutzung der neuen LED-Technik sogar 30 – 50 % .

Trotz dieser doch recht erschreckenden Bilanz ist eigentlicher Auslöser der verstärkten Anstrengungen in den Kommunen nicht der Kostendruck oder der Wille zur Senkung des Energieverbrauchs, sondern die Anforderungen aufgrund der Ökodesign-Richtlinie der EU. Im Rahmen dieser Richtlinie werden Mindesteffizienzanforderungen an bestimmte Produktgruppen gestellt, so auch an die Straßenbeleuchtung, die ab 2015 greifen. Es besteht daher akuter Handlungsbedarf.

Dabei geht es nicht nur um eine Erneuerung der Laternen. Der derzeitige Status Quo ist auch ein Beleg dafür, dass die systemimmanenten Anreizstrukturen falsch gesetzt sind. Betrieb und Wartung der Straßenbeleuchtung werden vielfach als Annex zur Stromkonzession an den örtlichen Versorger mit vergeben. Das bedeutet, dass der Versorger einen seiner besten Kunden selbst steuern kann. Es fragt sich dann, welchen Anreiz der Versorger hat, den Bedarf an Strom, den er selbst verkauft, zu senken.

Vor diesem Hintergrund hat sich auch die ÖPP Deutschland AG, die vom Bund unter finanzieller Beteiligung der Privatwirtschaft gegründet wurde, mit geeigneten Kooperations- und Strukturmodellen befasst. Im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat sie Beschaffungsvarianten für kommunale Beleuchtungsprojekte analysiert. Daraus wurden ein ÖPP-Modell entwickelt und Musterunterlagen erarbeitet. Das Modell geht vom Lebenszyklusgedanken aus, nach dem die Kommune mit einem privaten Partner, ggf. ein Konsortium spezialisierter Unternehmen, langfristig zusammenarbeitet. Der Kooperationspartner ist für die Erneuerung der Laternen sowie deren Betreib und Erhaltung zuständig, was eine optimale Abstimmung des Aufbaus des  Lichtnetzes auf die Notwendigkeiten des Betriebs sicherstellt. Der Partner übernimmt auch die Finanzierung der Erneuerung der Laternen und ermöglicht damit eine effiziente und schnelle Umsetzung der Erneuerung, um schnellstmöglich die Ökodesign-Anforderungen einzuhalten und den Ausstoß von Klimagasen zu reduzieren. Dafür und für die Erreichung von zu vereinbarenden Energieeinsparungszielen muss der private Partner gegenüber der öffentlichen Hand einstehen. Solche Modelle sind z.B. in Großbritannien bereits vielfach angewendet und auch in Deutschland in anderen Sektoren, insbesondere im Schulbau, erfolgreich umgesetzt worden.

Die Vergabe erfolgt i.d.R. in strukturierten Verhandlungsverfahren. Unter Verwendung der Musterunterlagen lassen sich diese effizient abwickeln. Die in den nächsten Jahren auslaufenden Stromkonzessionen können auch insoweit Anlass bieten, über neue Wege nachzudenken.

Tags: Anreizstrukturen Energieeffizienz Energiewirtschaftsrecht Ökodesign-Richtlinie ÖPP Deutschland AG PPP Straßenbeleuchtung Stromkonzessionen Stromkosten