12. Dezember 2012
EuGH
Patentrecht & Gebrauchsmusterrecht

Patent für die EU in greifbarer Nähe

Nachdem bereits am 19.11.2012 der Ausschuss der Ständigen Vertreter der vorgeschlagenen Kompromissregelungen für ein einheitliches EU-Patent zugestimmt hat, wurden am 11.12.2012 die wichtigsten letzten Hürden auf dem Weg zu einem (fast) EU-einheitlichen Patentgerichtsystem genommen. Wie ist nun der Stand?

Der Generalanwalt Bot plädierte am 11.12.2012 in den verbundenen Rechtssachen C-274/11 und C-295/11 dafür, die Klage von Spanien und Italien gegen von den 25 Befürworter Staaten gewählten Weg der „verstärkten Zusammenarbeit″ abzuweisen. Wir gehen davon aus, dass der EuGH dieser Empfehlung des Generalanwalts folgen wird. Weiterhin hat das EU-Parlament am 11.12.2012 einem EU-einheitlichem Patent zugestimmt. Im Ergebnis könnte dann im Februar 2013 der Vertrag über ein EU-einheitliches Patentgerichtssystem unterzeichnet werden. Wenn alles nach Plan läuft, könnten – so Optimisten unter den Befürwortern des EU-einheitlichen Patentes – ab April 2014 vom EPA die ersten EU-einheitlichen Patente gewährt werden. Nur Spanien und Italien bleiben vorerst außen vor.

Gegen das (fast) EU-einheitliche Patent und das EU-einheitliche Patentgerichtssystem gibt es sicherlich vieles einzuwenden. Es ist nicht perfekt. Aufhalten werden die Einwände das EU-einheitliche Patent aber jetzt nicht mehr. Wir alle müssen uns also darauf einstellen und uns mit den neuen Regeln und Möglichkeiten vertraut machen. Auch damit, dass (im Moment) nach einer Übergangsperiode von sieben Jahren das EU-einheitliche Patentgerichtssystem auch für Patente gilt, die nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) gewährt werden. Alles in allem eine patentrechtlich spannende Zukunft.

Tags: C-274/11 C-295/11 EPA EPÜ EU-einheitliches Patent EU-einheitliches Patentgerichtssystem Generalanwalt Bot Schlussanträge verstärkte Zusammenarbeit