9. August 2010
Patentrecht & Gebrauchsmusterrecht

Ein aussichtsloser Kampf mit chinesischen Drachen? – Patentschutz in China (3)

Teil 3: Die Durchsetzung von Patenten

Ein Patent beweist seinen Nutzen vor allem bei seiner Durchsetzung gegen Nachahmer. Je effektiver und schneller eine Durchsetzung gelingt, desto wertvoller ist der Patentschutz.

Die Durchsetzungsmöglichkeiten von Patenten vor chinesischen staatlichen Behörden und Gerichten hat sich gerade in den boomenden ostchinesischen Metropolen wie Shanghai, Beijing und Nanjing in den vergangenen zwei Jahren signifikant verbessert. Gerade dort gibt es bei den zuständigen Behörden und Gerichten gut ausgebildete Spezialisten, die Patentverletzungsklagen in angemessener Zeit sachkundig behandeln.

Genau wie nach deutschem Recht stehen auch Inhabern eines chinesischer Patente neben Unterlassungs- unter anderem auch Schadensersatzansprüche gegen Patentverletzer zu. Doch in Deutschland verzweifeln Patentinhaber oft an den komplizierten Regelungen zur Schadensberechnung: Häufig muss vom Verletzer zunächst Auskunft verlangt werden (und dieser Auskunftsanspruch auch gerichtlich durchgesetzt werden), bevor der eigene Schaden beziffert werden kann. Das chinesische Patentrecht bietet zu diesem langwierigen Verfahren eine schnelle Alternative. Der Patentinhaber kann nämlich ohne den Umweg einer Auskunft direkt die Zahlung eines Pauschalbetrages als Schadensersatz beanspruchen. Dieser beträgt derzeit bis zu RMB 1 Mio. (ca. EUR 100.000,00). Dies deckt zwar im Einzelfall nicht den gesamten erlittenen Schaden ab, kann jedoch in zeitlicher Hinsicht eine nach dem Motto „Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach“ interessante Alternative darstellen.

Hier geht es zum Anfang (Teil 1 der Serie): Umfassender Schutz – kurzfristig und langfristig möglich

Tags: Auskunftsanspruch China Durchsetzung Patent Schadensersatz Serie