14. September 2010
Kartellrecht

Kronzeugen, Bußgelder, Schadensersatz: Kartellamt wirbt für Kartellverfolgung

Ob Kaffeeröster, Konsumgüterhersteller oder Einzelhändler: Zahlreiche Unternehmen haben in den vergangenen Monaten unangemeldeten „Besuch″ von Beamten des Bundeskartellamtes bekommen. In zum Teil spektakulären Aktionen wurden Geschäfts- und Privaträume Betroffener durchsucht. Der Verdacht: Verbotene Preisabsprachen, die den Wettbewerb einschränken, Produkte künstlich verteuern und damit letztlich dem Verbraucher schaden.

Das Bundeskartellamt hat seine Aktivitäten bei der Bekämpfung von Kartellen seit einiger Zeit erheblich verstärkt. Neue, auf die Kartellverfolgung spezialisierte Beschlusskammern wurden eingerichtet, die Schlagkraft beträchtlich erhöht. Vor allem die Einführung des so genannten Kronzeugenprogramms, das „Aussteigern″ durch Bußgeldimmunität einen Anreiz zur Offenlegung von Kartellen gibt, hat die Aufdeckungsquote deutlich erhöht. Das Risiko für Unternehmen ist entsprechend gestiegen.

Die aus Sicht des Bundeskartellamtes „Erfolgreiche Kartellverfolgung″ und deren „Nutzen für Wirtschaft und Verbraucher″ hat das Amt nun in einer Informationsbroschüre näher dargestellt.

Die Publikation stellt die besonderen Herausforderungen der Kartellverfolgung aus Sicht des Bundeskartellamtes dar und liefert Argumente, warum sich diese oft aufwändigen Ermittlungen für Wirtschaft und Verbraucher in vielerlei Hinsicht auszahlten. So schreibt der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, im Vorwort der Broschüre:

Die gesamtwirtschaftlichen Kosten illegaler Absprachen sind immens. Es ist jedoch nicht damit getan, dass Kartellabsprachen gesetzlich verboten sind. Es ist vielmehr unerlässlich, dieses Kartellverbot auch effektiv durchzusetzen. Dies ist keine leichte Aufgabe, denn Kartelle sind nur schwer aufzudecken. Das Bundeskartellamt geht dieser Aufgabe seit nunmehr über 50 Jahren erfolgreich und mit großem Engagement nach und hat in den letzten Jahren seinen Einsatz bei der Kartellverfolgung erheblich intensiviert.

Worin die besonderen Herausforderungen der Kartellverfolgung liegen, dass sich aber dieses– zum Teil mühselige – Unterfangen für uns alle lohnt, wird in dieser Broschüre anhand der Fallpraxis der letzten zehn bis fünfzehn Jahre dargestellt.″

Das Bundeskartellamt ist übrigens nicht die einzige Kartellbehörde, die durch Informationsbroschüren und ähnliche Publikationen die Aufmerksamkeit der Wirtschaftsteilnehmer zu wecken versucht und dabei vor allem das vermeintlich so effektive Kronzeugenprogramm betont. Besonders aktiv ist in dieser Hinsicht auch die schwedische Kartellbehörde. Sie hat vor kurzem einen eigenen Kurzfilm über ihr Kronzeugenprogramm gedreht – „Be the first to tell: A film about leniency″. Maz ab!

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