EuGH: Keine Insolvenzanfechtung nach deutschem Recht bei der Erfüllung eines Vertrags, der ausländischem Recht unterliegt
Die Anwendung des anfechtungsfreundlichen deutschen Rechts wird immer häufiger durch ein anfechtungsfeindlicheres ausländisches Recht gesperrt. Dies können sich Unternehmen bereits bei Vertragsschluss durch eine geschickte Rechtswahl zunutze machen.
Die Anwendung des anfechtungsfreundlichen deutschen Rechts wird immer häufiger durch ein anfechtungsfeindlicheres ausländisches Recht gesperrt. Dies können sich Unternehmen bereits bei Vertragsschluss durch eine geschickte Rechtswahl zunutze machen.