Auskunftsanspruch für Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess
BAG hilft Arbeitgebern: Arbeitgeber haben gegen Arbeitnehmer einen Auskunftsanspruch über Vermittlungsvorschläge der Arbeitsagentur und des Jobcenters.
BAG hilft Arbeitgebern: Arbeitgeber haben gegen Arbeitnehmer einen Auskunftsanspruch über Vermittlungsvorschläge der Arbeitsagentur und des Jobcenters.