Neues zum Vergaberecht: Ab 2020 gelten niedrigere Schwellenwerte!
Zum 1. Januar 2020 treten neue Schwellenwerte im Vergaberecht in Kraft. Sie werden für alle europaweiten Vergabeverfahren gelten, die ab 2020 eingeleitet werden.
Zum 1. Januar 2020 treten neue Schwellenwerte im Vergaberecht in Kraft. Sie werden für alle europaweiten Vergabeverfahren gelten, die ab 2020 eingeleitet werden.


